Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.

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Der Sumpfgnom

@der_sumpfgnom

Änderung der Satzung: Lieber Sumpfgnom, ist die auf dem Kongress beschlossene Änderung tatsächlich ausreichend? Auch so eine der offenen Fragen. Wo zum Teufel bleibt der geballte juristische Sachverstand, der doch bei rd. 1000 DONALD-Mitgliedern vorhanden sein Habe die Ehre

Werter VK, die auf dem Kongress vorgestellte Satzungsergänzung findet sich bereits auf unser Heimseite. Kann jedermann nachlesen.

25.04.2017, 14:50:53

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Verbrecherischer Kassenwart OP

@verbrecherischer_kassenwart

Das war nicht meine Frage! Sondern: "...ist die auf dem Kongress beschlossene Änderung tatsächlich ausreichend?" Was auf dem Kongress beschlossen wurde, weiß ich. War ja schließlich dabei. Habe die Ehre

25.04.2017, 16:00:05

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Beppo

@beppo

> Aber sehr pauschal, wenn mein löcheriges Gedächtnis mich nicht täuscht. Ungefähr so: Die Satzung darf in marginalen Dingen den Erfordernissen eines e.V. angepasst werden. Den Link zur geänderten Satzung hat uns Thoddy ja netterweise schon am 21.4. auf Seite 3 dieser Diskussion angegeben. Ich dachte da allerdings, dass der § 7 von der MV beschlossen wurde. Wurde er aber nicht unbedingt. Darf dieser Prozess jetzt beliebig wiederholt werden? Kann die Satzung jetzt immer wieder neu marginal angepasst werden? Heute werden die Hunde als Präsidente verboten und morgen die Gummibäume. Sozusagen nach dem Daily-Build-Prinzip? Und irgendwann trägt der Kassenwart dann alles ins Katasteramt, oder wie das heißt? Eine Satzung, die er als einziger kennt. Ist die Satzung auf der Heimseite überhaupt noch die aktuelle Satzung? Tut mir leid, aber inzwischen erinnert mich das Verfahren an die Türken, die abends am Wahltag auch die ungestempelten Zettel für gültig erklärt haben.

25.04.2017, 16:30:31

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Onkel Otto

@onkel_otto

Gute Güte. Statt einfach mal in Ruhe in der Satzung bzw. im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen, wird in diesem Faden von e.V.-Gegnern gerne mal mit Unterstellungen gearbeitet, die nicht zum ersten Mal in einem Erdogan-Vergleich münden. So auch im Beitrag des Herrn Beppo von 18 Uhr 30. Deshalb an dieser Stelle mal ein paar Paragraphen. Comprenne qui voudra (diese Woche darf es zur Abwechslung mal Französisch sein). Bereits die Überschrift des neuen § 7 gibt erschöpfend Auskunft über den Grund seines Entstehens: § 7 Notwendige Satzungsergänzungen zum Zwecke der Eintragung der Organisation in das Vereinsregister Den § 7 hat Matthias auf der MV nicht ausformuliert, aber der jetzt nachzulesende Text entspricht dem von ihm vorgetragenen Anliegen, die Satzung um die gesetzlichen Mindesterfordernisse zu ergänzen. Nicht weniger, vor allen Dingen aber: auch nicht mehr. Näheres verrät uns das Bürgerliche Gesetzbuch. Nicht alle dort aufgeführten Muss- bzw. Soll-Klauseln waren in der bisherigen Satzung enthalten: § 57 BGB Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung (1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. <(2) der name soll sich von den namen der an demselben orte oder in derselben gemeinde bestehenden eingetragenen vereine deutlich unterscheiden.> § 58 BGB Sollinhalt der Vereinssatzung Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: 1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, 2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, 3. über die Bildung des Vorstands, 4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse. Entsprechend ist die Satzung also durch den neuen § 7 ergänzt worden. Weitere Ergänzungen wurden nicht beschlossen und sind demzufolge auch nicht zu erwarten, brauchen also auch nicht herbeiphantasiert werden (... und als nächstes ...). Ohne den § 7 wäre eine Anmeldung eines n.e.V. beim Registergericht vergebliche Müh: § 60 BGB Zurückweisung der Anmeldung Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.

25.04.2017, 17:13:45

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Theodora Tuschel

@theodora_tuschel

Viel wichtiger ... ist die Tatsache, dass der § 6.8 kein "Unrechtsparagraph" war und sein kann. Warum? Dieser § der Satzung wurde auf dem Gründungskongress von den Mitgliedern gebilligt und mit der Satzung insgesamt per Abstimmung bestätigt.

Asche auf mein Haupt! Ich habe in den letzten Wochen die alten HDs gelesen. Da tobte schon im Gründungsjahr der DONALD ein Streit zwischen Satzungsbewahrern und der Initiative „Weg mit § 6,8“. Irgendwie ein bisschen so wie jetzt, nur lustiger.

25.04.2017, 18:01:45

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Verbrecherischer Kassenwart OP

@verbrecherischer_kassenwart

In der Tat war´s lustiger. Und: Damals war mehr Lametta. Heute mehr Klein Klein. Habe die Ehre

25.04.2017, 20:58:48

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Thoddi

@thoddi

Wo zum Teufel bleibt der geballte juristische Sachverstand, der doch bei rd. 1000 DONALD-Mitgliedern vorhanden sein sollte. Und zwar bei mehr als dreien.

Auf irgendeinen "Sachverstand", den man sicherlich innerhalb der Mitglieder finden und abschöpfen kann, wurde schon oft gebaut, dabei nahezu immer auf Sand. So unter anderem über lange Zeit für das Webmasterteam, aber gerade auch in Fragen des Vereinsrechts (wurde hier schon angemerkt) und des Steuerrechts. Reaktionen: Null oder nichts ernsthaftes. Auf die hier vorgebrachte Expertise eines anonymen Grantlers gebe ich nichts. Für Repräsentanz findet man immer jemanden, für Arbeit nicht. Über diesen Thread hier: Vorwiegend beschweren sich Mitglieder, die nicht auf dem Kongress und der MV waren und jetzt mit aller Gewalt alles in Frage stellen. Immer die gleichen alten Gesichter, die einer D.O.N.A.L.D. hinterhertrauern, die noch mit Schreibmaschine auf einem DIN A4-Schmierblatt verwaltet werden konnte. Die am liebsten unter sich bleiben wollen und das Wachstum der D.O.N.A.L.D. den letzten zwei bis drei Kassenwarten und ihrer Gier nach Mitgliedszahlen und Mitgliedsbeiträgen und ihrem angeblichen Abschaffen des BKA anlasten. Fakt ist jedoch: Der BKA hat schon zu meiner KdD-Zeit nichts mehr getan, die Fälle, die ich versucht hatte vorzulegen, wurden nie bearbeitet. Der jetzt neue BKA ist mit seinem Vorschlag auf der MV 2016 in der Abstimmung gescheitert und tut auch nichts. Eine D.O.N.A.L.D. die wächst, ist per se nichts schlimmes, denn jeder darf so Donaldist sein, wie er möchte. Er darf sich bei uns organisieren oder es bleiben lassen. Dass sich im Laufe der Zeit immerhin 1000 Donaldisten gefunden haben, ist daher innerhalb von 40 Jahren nichts schlechtes. Unser aktueller KdD hat die beiden Änderungspunkte (Donaldisten-Abo und den e.V.) ganz klar vorgestellt, auch der neue §7 der Satzung flimmerte an der Wand. Es gab demzufolge zwei Anträge vom KdD, die halt - anders als früher - nicht in den Einzelpunkten zur Diskussion standen, sondern als Gesamtpaket ganz oder gar nicht. Wir haben alle darüber diskutiert, diesmal durchaus mit etwas mehr Moderation, aber durchaus nicht abgewürgt. Es gab kritische Stimmen, aber halt auch viel positives und das Abstimmungsergebnis war am Ende eindeutig. Sätze wie

Da tust Du dem Erdogan Unrecht: In Stuttgart durften die Türken über die Verfassungsänderung abstimmen. Die Stuttgarter MdD durften über die Satzungsänderung nicht abstimmen.

sind absolut unangemessen! Natürlich durften auch die Stuttgarter Mitglieder abstimmen - wenn sie denn da gewesen waren. Wer nicht zum Kongress kommt, hat halt seine Einflussnahme für diese MV aufgegeben und darf sich hinterher nicht beklagen. Und ja, es ist völlig irrelevant, aus welchen inneren und äußeren Gründen jemand nicht gekommen ist. Das hat die D.O.N.A.L.D. und die MV keinen Einfluss drauf und kann auch keine Rücksicht nehmen. Wie sollte sie? Die Diskussionen innerhalb der D.O.N.A.L.D. sind hart und gerade mit diesem Thema sind die Altvorderen nicht einverstanden. Kann ich mit leben, aber so ein Diskussionsstil wie folgendes vergiftetes Lob ist leider einfach nur verlogen und unter der Gürtellinie:

Dass es diese Organisation überhaupt noch gibt, liegt daran, dass wir eine Reihe von guten Kassenwarten hatten. Matthias ist der bisher letzte in dieser Reihe. Er investiert viel Arbeit für uns, ohne dass er mit Dank rechnen kann. Er ist aber noch nicht lange aktiv und fällt deshalb manchmal auf die Einflüsterungen von altgedienten Hofschranzen rein. Da sich aber kaum gute Kandidaten finden lassen, die Kassenwart werden wollen, wird er noch viel Zeit haben zu lernen.

Wenn man nichts mehr zu sagen hat, wird man halt persönlich.

26.04.2017, 00:08:10

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Donald

@donald

Thoddi spricht mir aus der Seele! 👍

26.04.2017, 05:14:39

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Beppo

@beppo

> Ich denke, mir fallen ein halbes Dutzend Beispiele ein, wo unsere Satzung ohne MV-Beschluss geändert worden ist. Das finde ich überhaupt nicht gut. Aber wo kein Ankläger ist, da ist auch kein Richter und kein Henker. Bei der neuen deutschen Rechtschreibung ("beschlussfähig") hätte noch nicht einmal ich protestiert. > altgedienten Hofschranzen Damit habe ich nicht Thoddi gemeint. Den würde ich eher mit Rasputin vergleichen. Eine zutiefst donaldische Gestalt. So soll ein Donaldist sein. Hart auf hart.

26.04.2017, 05:43:59

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Basso Bompopoff

@basso_bompopoff

Natürlich durften auch die Stuttgarter Mitglieder abstimmen - wenn sie denn da gewesen waren. Wer nicht zum Kongress kommt, hat halt seine Einflussnahme für diese MV aufgegeben und darf sich hinterher nicht beklagen. Und ja, es ist völlig irrelevant, aus welchen inneren und äußeren Gründen jemand nicht gekommen ist. Das hat die D.O.N.A.L.D. und die MV keinen Einfluss drauf und kann auch keine Rücksicht nehmen. Wie sollte sie?

Angesichts meiner Mitgliedsschaft-Restdauer von noch 4 1/2 Tagen ist es mir ja eigentlich wurst, aber trotzdem: Ist wirklich keiner angesichts der Wichtigkeit dieser Entscheidung auf die Idee gekommen, möglichst ALLE an der Entscheidung teilnehmen zu lassen?

26.04.2017, 08:34:11

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