Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern – man darf wohl sagen "Sogar der Verwaltungsgerichtshof in Bayern" – hat gerade erst ein Kruzifix in einer Schule verboten. Natürlich darf jedermann (m/w/d) daheim in seinem urgemütlichen Sessel Jesus (Allah, Zeus, Wotan, Bokonon, St. Nimmerlein usw.) anbeten. Das ist ein zentrales Menschenrecht sowohl von überwältigenden Mehrheiten, wie sie Pankranz kennt, als auch von unterwältigenden Minderheiten. Aber wenn er den Lattengustl im Rahmen der Selbstdarstellung einer Organisation aus einem Bereich fern der Religion an erhöhter Stelle platziert, dann darf, kann, muss oder soll er IMHO mit herber Kritik rechnen.
Welche Parallelen zur geschlechtergerechten Sprache ich da sehe, könnt ihr euch wohl denken.