Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.

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Kassenwart

@kassenwart

Das Genre der Satire ist nur was für Geisteskapazitäten, die den Lehrsatz von der kreditabwürgenden Bilanzschwebe auch ohne Eierkopf und Glatzenlack kapieren. Demnach scheint die Glatze des KdD hier noch ausbaufähig zu sein.

Das habe ich schon durchschaut...Dass meine Antwort entsprechend gemeint war, hast Du aber offensichtlich nicht realisiert. Satire ist keine Einbahnstraße.

Selbst wenn er auf Kritik reagiert und großzügig ein Quorum von 75 Prozent genehmigt, riecht das nach Gottesgnadentum. Ich brauch kein Quorum. Wenn eine relative Mehrheit von halbwegs informierten(!) Mitgliedern für den e.V. à la Matthias ist, dann ist der Kas bissen. Wie beim Brexit. Von einem Quorum steht weder etwas in der alten noch in der neuen Satzung.

Werter Beppo, "Der kluge Mann schaut ins Gesetz zuerst." habe ich mal gelernt an der Uni. Bevor Du mich also beschimpfst und falsche Mehrheiten predigst, schau mal bitte in § 33 (1) BGB. Entschuldigungen nimmt Herr Napoleon von Gottes Gnaden gerne entgegen. Ob die Satzungsänderungsvorschläge in der MifüMi abgedruckt werden, wird die Präsidente entscheiden. Sie ist für die Informationspolitik zuständig, nicht ich. Daher kommt von mir auch nicht viel. So einfach ist es. Die Mitgliederversammlung IST der "Vereinsteil" des Kongresses. Schon immer gewesen und bleibt es auch. Sonst hätte die D.O.N.A.L.D. ja 40 Jahre an ihrer Satzung vorbei gelebt. Aber da sie/er in der Kongressankündigung nicht erwähnt wird, muss es halt eine eigene Einladung (mit Tagesordnung, die ja weitgehend jährlich gleich ist) geben.

20.10.2017, 13:22:37

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Verbrecherischer Kassenwart OP

@verbrecherischer_kassenwart

Liebe Donaldistinnen und Donaldisten, trotz des Mottos "Hart auf hart, das macht Spaß" bitte nicht immer auf den Kassenwart einschlagen. Die Thematik e.V. oder nicht e.V. hat nicht Matthias erfunden, die schwelt schon lange. Und es geht bei dieser Frage ja auch nicht um den Geist oder um "Sein oder Nichtsein" der D.O.N.A.L.D. Etwas mehr Gelassenheit in der Diskussion kann nicht schaden. Und zum Kommentar vom Haarigen Harry vom 18.10 ("Im Übrigen interessant , wahrnehmen zu dürfen, daß der Kassenwart geruht, auf Nachfrage des VKW Bruno -also nicht etwa irgendeines einfachen Mitglieds- eine sachliche Information vom Stapel zu lassen."): Das Verhältnis von aktiven und ehemaligen Kassenwarten - ob verbrecherisch oder nicht - ist schon etwas Besonderes. U.A., weil die die mit der Sache verbundene Arbeit einschätzen und schätzen können. Also bloß keinen Neid! Da ich gerade mal beim Haarigen Harry bin: Sein Kommentar vom 19.10. ("Das Genre der Satire ist nur was für Geisteskapazitäten, die den Lehrsatz von der kreditabwürgenden Bilanzschwebe auch ohne Eierkopf und Glatzenlack kapieren. Demnach scheint die Glatze des KdD hier noch ausbaufähig zu sein.") ist jenseits von "Hart auf hart, das macht Spaß." - Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben. Bruno v.K.a.D etc. etc.

20.10.2017, 14:54:43

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duck313fuchs

@duck313fuchs

"Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben." Weise Worte eines Mannes, der seinerseits in Wien einen Vortrag von mir über Dr. Erika Fuchs und das Museum "Erika Fuchs Haus/Museum für Comic und Sprachkunst" im Rahmen der Comic-Messe in Wien (keine Veranstaltung der D.O.N.A.L.D.) unterbrach, weil in dem Vortrag auch Nicht-Barks-Bilder (aber Fuchsübersetzungen) gezeigt wurden, und danach jedes Nicht-Barks-Bild von den anwesenden Spitzen der (donaldischen) Gesellschaft ausgezischt wurde. Diese nun geforderte Zurückhaltung wäre auch in Wien am Platz gewesen, zumal dort auch Leute anwesend waren, welche keine Mitglieder der D.O.N.A.L.D. waren...

20.10.2017, 18:32:19

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Raskolnikow

@raskolnikow

Die Mitgliederversammlung IST der "Vereinsteil" des Kongresses. Schon immer gewesen und bleibt es auch. Sonst hätte die D.O.N.A.L.D. ja 40 Jahre an ihrer Satzung vorbei gelebt. Aber da sie/er in der Kongressankündigung nicht erwähnt wird, muss es halt eine eigene Einladung (mit Tagesordnung, die ja weitgehend jährlich gleich ist) geben.

Also, die für mich als Kongreßmitorganisator wichtige Aussage aus dieser Diskussion ist: Ihr habt vor, auf dem Kongreß die für eine e.V.-Gründung erforderlichen Satzungsänderungen vorzustellen, zu diskutieren und zur Abstimmung zu bringen. Richtig? Wieviel zusätzliche Zeit glaubt Ihr dafür zu benötigen? Ich bin ja kooperativ, und wenn die Präsidente für dieses Punkt Zeit auf dem Kongreß haben will, dann bekommt er ihn auch. Aber wir haben schließlich auch noch ein paar andere Programmpunkte, und das Essen wird wie immer pünktlich serviert. Wäre doch schade, wenn wir mitten in der schönsten Diskussion das Licht abdrehen müßten. Nebenbei: In der Satzung steht lediglich, daß die ordentliche Mitgliederversammlung jährlich stattfindet, aber nirgends, daß sie im Rahmen des Kongresses stattfinden muß. Das tat sie bisher nur immer. Der Kongreß selber wird in der Satzung überhaupt nicht erwähnt. Und § 2.8 gibt sogar die Möglichkeit, eine außerordentliche MV einzuberufen. Die dürft Ihr dann aber gerne ohne mich organisieren.

20.10.2017, 19:21:57

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Beppo

@beppo

> Werter Beppo, "Der kluge Mann schaut ins Gesetz zuerst." habe ich mal gelernt an der Uni. Bevor Du mich also beschimpfst und falsche Mehrheiten predigst, schau mal bitte in § 33 (1) BGB. Die von dir zitierte Regel steht unter "Titel 2, Juristische Personen". Meine Organisation ist aber (noch?) keine juristische Person. Du willst sie nur zu einer solchen machen. Bis dieser Fall eintritt, gilt immer noch § 2.15 unserer Satzung. Zwei Stunden Nachsitzen!

21.10.2017, 05:12:31

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Beppo

@beppo

> Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben. Lieber verbrecherischer, aber doch geschätzter Bruno, in MM 11/1954, Seite 3 (Barks/Fuchs), bezeichnen die drei Neffen ihren Erziehungsberechtigten als "altes Ekel". So läuft ein Entenhausener Diskurs ab. Wenn wir diesen Ton emulieren, dann ist das die "Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes", wozu wir uns alle im Mitgliedsantrag verpflichtet haben. Zum Glück hat dir gerade duck313fuchs ein gutes Leumundszeugnis ausgestellt. Sonst könnte man einen Auschluss gemäß § 2.11 in Erwägung ziehen.

21.10.2017, 05:36:30

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Onkel Otto

@onkel_otto

> Werter Beppo, "Der kluge Mann schaut ins Gesetz zuerst." habe ich mal gelernt an der Uni. Bevor Du mich also beschimpfst und falsche Mehrheiten predigst, schau mal bitte in § 33 (1) BGB. Die von dir zitierte Regel steht unter "Titel 2, Juristische Personen". Meine Organisation ist aber (noch?) keine juristische Person. Du willst sie nur zu einer solchen machen. Bis dieser Fall eintritt, gilt immer noch § 2.15 unserer Satzung. Zwei Stunden Nachsitzen!

Nach deutschem Recht ist die D.O.N.A.L.D. zur Zeit - ungeachtet ihrer Bezeichnung als "Organisation" - - entweder ein nicht eingetragener Verein - oder eine BGB-Gesellschaft. Welche Variante im Streitfall als zutreffend erkannt werden würde, vermag (nicht nur) ich nicht zu sagen. Die rechtliche Stellung eines nicht eingetragenen Vereins*, der zudem sowohl wirtschaftlich als auch nicht wirtschaftlich tätig ist, ist ebenso einigermaßen unklar wie die Frage der Haftung der Mitglieder (nur) mit dem Vereins-/Gesellschaftsvermögen oder bis ins Privatvermögen hinein (vgl. http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus\_nicht\_eingetragener\_Vereine.pdf). (* Die Rechtsfähigkeit ist z.B. beim Abschluss von Verträgen oder bei der Einsetzung als Erbe von Bedeutung.) Im Fall eines eingetragenen Vereins (e.V.) handelt es sich um eine juristische Person, für die nicht die Gesellschafts-Paragraphen §§ 705 bis 740 BGB in Verbindung mit einer komplexen Rechtsprechung gelten, sondern die §§ 21 bis 54 BGB sowie §§ 55 bis 79 BGB. Letztgenannte Paragraphen lösen natürlich auch nicht abschließend alle rechtlichen Fragen (sonst bräuchte es keine Rechtsanwälte und Gerichte), haben aber den Vorteil, dass über ihre grundsätzliche Anwendbarkeit für den e.V. keine Zweifel bestehen. Leider bringen sie den Nachteil einer aufwändigeren formellen Verwaltung mit sich. Zur Frage der Haftung seien die §§ 31 bis 31b BGB (e.V.) sowie § 54 i.V.m. § 735 BGB (BGB-Gesellschaft) zur vergleichenden Lektüre empfohlen. Alternativ kann man natürlich auch mosern und sich beschimpfen oder den Kopf in den Sand stecken. Für diese und auch andere denkbare Handlungsmöglichkeiten wird sich in der Barks- und Fuchsschen Primärliteratur sicherlich eine donaldistische Rechtfertigung finden lassen.

21.10.2017, 10:59:04

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Der Sumpfgnom

@der_sumpfgnom

Ein Tipp an die Kongress-Veranstalter: Evtl. wäre es sinnvoll, gleich zu Beginn des Kongresses das Thema e.V. auf die Tagesordnung zu setzen. Aufzeigen, was bislang alles gelaufen ist und vor allem möglichst sachlich und ohne Geschrei darlegen (ok, das wird schwierig), welche Vor- bzw. Nachteile sich für jeden von uns ergeben, wenn wir ein e.V. werden sollten. Dazu bräuchte es natürlich einen besonnenen Moderator. Anschließend geht es mit dem "normalen" Kongressprogramm weiter, so dass nun jeder Zeit hat, die Infos zu verarbeiten und nicht spontan abstimmen muss. Nur so als Idee. Ich werde versuchen, in den kommenden MifüMi schon so viel wie möglich an Infos zu dem Thema zu veröffentlichen, damit der Vorlauf noch größer wird. Ich benötige dazu aber natürlich das entsprechende Material, das man mir hoffentlich zuspielen wird. Der RedMifüMi

21.10.2017, 12:51:08

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Der Haarige Harry

@der_haarige_harry

Liebe Donaldistinnen und Donaldisten, trotz des Mottos "Hart auf hart, das macht Spaß" bitte nicht immer auf den Kassenwart einschlagen.(...) Und zum Kommentar vom Haarigen Harry vom 18.10(...) Also bloß keinen Neid! Da ich gerade mal beim Haarigen Harry bin: Sein Kommentar vom 19.10.(...) ist jenseits von "Hart auf hart, das macht Spaß." - Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben. Bruno, v.K.a.D etc. etc.

Werter Bruno, diese Deine Disqualifizierung meiner Beiträge nehme ich nicht hin. Meinen Kommentar als Beleidigung zu bezeichnen, bedarf es schon übler Absichten. Wie der laufenden Diskussion unschwer zu entnehmen ist, äußern nicht nur ich, sondern eine Reihe weiterer MdDs durchaus sachliche Kritik am Vorgehen des KdD und der nun offenbar ausschließlich an die PdD delegierten Informationspolitik. Wer dagegen aufmuckt, wird -je nach eingeschätztem Status als prominent, ehrenwert, schon immer dazugehörend oder eher querulantisch- akzeptiert, abgelehnt oder gleich lächerlich gemacht. Nach 40 Jahren DONALD erwarte ich mehr Ehrlichkeit, Professionalität und vor allem Fairness, sowohl von aktuellen wie von ehemaligen Amtsträgern. Selbst der von mir angesprochene KdD antwortet mir weniger agressiv und bösartig als ausgerechnet unser Ehrenmitglied VKW etc.etc.

21.10.2017, 22:33:11

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Beppo

@beppo

Es geht voran. Onkel Otto hat uns gründlich dargelegt, was Matthias in Hamburg in 3,13 Sekunden zusammengefasst hat. Damit hätte alles anfangen müssen, mit einer sogfältigen Darstellung der Ausgangslage. Die hätte dann im Forum und in den MifüMi veröffentlicht werden müssen. Forum deshalb, weil es schnell ist, MifüMi deshalb, weil manche ehrenwerten Männer Vorbehalte gegen das Forum haben. Danach hätte man dann in alle Ruhe und ohne Herrscherallüren weitermachen können. Im Forum und in den MifüMi. Wie sich jetzt gezeigt hat, war das Hamburger Ermächtigungsgesetz völlig überflüssig. Die Entscheidungen wird jetzt doch die MV treffen, wie es sich gehört, und nicht das Duumvirat Kassenwart und Präsidente. Um mit Talleyrand zu sprechen (es muss ja nicht immer Fuchs sein): Das war schlimmer als ein Verbrechen, das war ein Fehler. Der Sumpfgnom, der wahrlich aller jakobinischen Umtriebe unverdächtig ist, möchte versöhnen. Lasst ihn. Wenn sich Bruno, Harry und Gerhard (um mal drei Beispiele zu nennen) hier öffentlich fetzen, dann finde ich das gut. Wir sind eben nicht in Nordkorea, wo so etwas unmöglich ist. Das ist die abendländische Tradition der freien Rede. Es muss ja nicht jeder ein Herbert Wehner oder ein Prinz Philipp werden, aber ein paar davon sind schon ganz gut.

22.10.2017, 04:38:32

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