Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.

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Basso Bompopoff

@basso_bompopoff

Der Eintrag als e.V. wird kommen. Zack!

Ist der gemeine MdD dann eo ipso Mitglied im DONALD e.V., einem Verein, der nicht will, daß man ihn Verein nennt und seinen Mitgliedern bisher verschwiegen hat, daß sie Vereinsmitglieder waren? Danke für die tolle Choreographie dieses Eiertanzes.

20.04.2017, 12:26:06

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Der Sumpfgnom

@der_sumpfgnom

> Ist der gemeine MdD dann eo ipso Mitglied im DONALD e.V. Ja. Es sei denn, er tritt aus. > Danke für die tolle Choreographie dieses Eiertanzes. Wieso Eiertanz? Das ganze ist doch seit dem Beschluss der MV klar.

20.04.2017, 12:43:43

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Kassenwart

@kassenwart

Genau! Aber ehrlich: Austritt aus diesem Grund fände ich blöd. Warum denn wirklich? Was ändert sich tatsächlich für die Mitglieder? Da fällt mir nichts ein!

20.04.2017, 12:50:27

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Donald

@donald

Ich kann verstehen, daß der Kassenwart bei dieser Kindergarten-Diskussion mittlerweile einen Spaziergang im Regen braucht - er ist garantiert vor Wut so erhitzt, daß es Not tut. Matthias, hör' auf Dich zu wehren und mach' einfach! Die Austritte werden sich in Grenzen halten. Die Vorteile für uns (vor allem Amtsinhaber) sind jedoch erheblich.

20.04.2017, 13:28:42

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Anonym

@~anonym~

Lustigerweise war D.O.N.A.L.D. von Anfang an ein Verein. Schaut mal in den "Hamburger Donaldist" Nr. 4, in dem erstmals die Satzung abgedruckt wurde: § 1 1. Ziel des Vereins ist die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes. 2. Hymne des Vereins ist das bekannte Lied " der rührselige Cowboy " . usw.

20.04.2017, 17:16:09

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Theodora Tuschel

@theodora_tuschel

Empfehle dringend zur Anschaffung für Kassenwart und jeweilige Präsidente das (auch für juristische Laien gut verständliche) Standardwerk zum Vereinsrecht: Sauter / Schweyer: Der eingetragene Verein. München: Beck, 20. Auflage 2016. https://www.buchhandel.de/buch/Der-eingetragene-Verein-9783406679841 Sehr lehrreich als Grundlage dieser Diskussion. Lehrreich übrigens auch, was nicht eingetragene Vereine betrifft, korrekt "nicht rechtsfähige Vereine" wie die D.O.N.A.L.D. es ist, ob sie will oder nicht. Und - natürlich wird es Satzungsänderungen geben müssen. Das Vereinsrecht fordert, dass bestimmte Dinge in der Satzung geregelt werden, die bei uns nicht drinstehen, weil es bisher nicht nötig war. Und - natürlich wird manches nicht mehr möglich sein, z.B. eine Präsidente mittels Pampelmusenstrafe in der Mitte ihrer Amtszeit schimpflich davonzujagen. Oder Vereinsmitglieder durch Fesseln an die Heizung am Vorbringen eines haarsträubenden Antrags zu hindern. Wichtig ist auch die Frage, ob die D.O.N.A.L.D. ein gemeinnütziger Verein werden will oder ob sie keine Gemeinnützigkeit anstrebt. Je nachdem hat man mehr oder weniger mit dem Finanzamt zu tun. Diese Frage wurde auf dem Kongress in Hamburg leider nur gestreift. So ganz ohne, wie unser Kassenwart behauptet, ist der Übergang in einen e.V. also nicht. Aber ich kann nur wiederholen: er ist notwendig. Wir sind kein "Idealverein mit kleinem Mitgliederbestand" mehr, der praktisch kein Vereinsvermögen besitzt und in dem alle Mitglieder gerne persönlich haften. Ein kleiner Trost ist vielleicht, dass sicherlich niemand, auch die nicht, die das jetzt betrieben haben, die rechtlich notwendige Vereinsmeierei über das unumgängliche Mindestmaß hinaus betreiben wollen. Insofern hat Matthias recht, dass sich für den einzelnen Donaldisten wenig ändern wird.

20.04.2017, 18:51:24

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Blubber Lutsch

@blubber_lutsch

Frage von Basso: Ist der gemeine MdD dann eo ipso Mitglied im DONALD e.V., einem Verein, der ... seinen Mitgliedern bisher verschwiegen hat, daß sie Vereinsmitglieder waren? Antwort des Sumpfgnoms: Ja. Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Wie jetzt zur Genüge breitgetreten wurde: Faktisch besteht der (nicht rechtsfähige) Verein schon längst. Um den Vorwurf der arglistigen Mitgliedertäuschung abzuschmettern, sei auf das schöne Prinzip des "konkludenten (= schlüssigen) Handelns" hingewiesen. Beispiel aus dem Alltag: Wer in einen Omnibus einsteigt, gibt dadurch "konkludent" und unausgesprochen zu erkennen, dass er gewillt ist, mit dem Busunternehmen einen Beförderungsvertrag abzuschließen (und den Fahrpreis zu entrichten). Als Schwarzfahrer später dem Fahrkartenkontrolleur zu erklären, dass man nie die Absicht hatte, einen solchen Beförderungsvertrag einzugehen, wird etwas schwierig. Dasselbe gilt für unsere gegenwärtige, tatsächliche Rechtssituation als nicht eingetragener Verein. Man kann nicht in eine Organisation eintreten, Mitgliedsbeiträge zahlen, MifüMis erhalten, zu Mitgliederversammlungen anreisen, sich an Wahlen bezügl. Leitung der Organisation beteiligen und dann sagen: Ich wurde nicht darüber informiert, dass es sich um einen Verein handelt. Doch, das kann man natürlich schon. Aber dann kann man auch eine Sparkasse ausrauben und sich hinterher auf den Standpunkt stellen: Es hat mir niemand gesagt, dass Banküberfälle in Deutschland verboten sind. Gruß - Peter

20.04.2017, 20:24:32

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Verbrecherischer Kassenwart OP

@verbrecherischer_kassenwart

Liebe Donaldistinnen und Donaldisten, lieber Kassenwart, lieber Sumpfgnom, das ist ja ein buntes Bild von Kommentaren. Sowohl zur Sache an sich als auch zum Verfahren. Und leider auch über Pipifax. Lieber RedMifüMi, ich hoffe, dass die nächsten MifüMis bald erscheinen und damit alle Mitglieder über die Veränderung informiert werden. Dabei bitte auch Antworten auf Fragen, die auf dem Kongress nicht gestellt wurden, weil außer dem Kassenwart niemand auf das Thema vorbereitet war: • Welche Personen werden bei der Eintragung als e.V. als Vorstand im Sinne des Vereinsrechts benannt? • Braucht die DONALD vor dem nächsten Kongress zwei gewählte Kassenprüfer/innen, damit auf dem nächsten Kongress nicht nur der Kassenwart Rechenschaft ablegt (das haben Thoddi und Matthias immer vorbildlich gemacht!), sondern die Kassenprüfer auch die ordnungsgemäße Kassenführung bestätigen können? • Wer kann bzw. darf künftig rechtsverbindliche Verträge im Namen der DONALD abschließen? Z.B. über die Anmietung von Räumen für den Kongress oder mit Restaurants oder Caterern für die Versorgung der hungrigen Massen? Gilt dabei das Vieraugen-Prinzip oder ist gar jedesmal ein Vorstandsbeschluss erforderlich? Reicht im Blick auf diese Fragen die Ergänzung der Satzung um den einen § 7, den der Kassenwart auf dem Kongress vorgestellt hat, wirklich aus? „Man weiß so wenig!“ PS.: Zum Kommentar von „duck313fuchs“ vom 19.4., 20 Uhr 51 („einer dieser Granden“): Auf dem Kongress habe ich meinen Verstand sprechen lassen. Und zu meiner Aussage in Hamburg stehe ich unverändert! Auf dem Schwarzen Brett habe ich mein donaldisches Herz sprechen lassen (Oh je, klingt nach Weltschmerz). Die Kommentare zeigen mir, dass auch andere Donaldisten/innen ähnlich fühlen. PPS.: Ob nun das Wort „Verein“ oder „Organisation“ verwendet wird, ist so was von egal. So eine Diskussion kann jeder Kleintierzüchterverein besser führen. In dieser Frage dürfen alle Mit-Diskutanten gern dem Kassenwart glauben.

20.04.2017, 20:44:00

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Blubber Lutsch

@blubber_lutsch

Noch nicht einmal paTrick weiß es und der weiß mehr als Chuck Norris.

Hust. Das halte ich für ein Gerücht. Niemand weiß mehr als Chuck Norris. - Um die Diskussion mal wieder auf die wichtigen Dinge des Lebens zu bringen -

20.04.2017, 21:18:19

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Der Sumpfgnom

@der_sumpfgnom

Lieber RedMifüMi, ich hoffe, dass die nächsten MifüMis bald erscheinen und damit alle Mitglieder über die Veränderung informiert werden.

Ich gehe davon aus, dass die nächsten MifüMi mit dem DD 152 erscheinen werden. Das dürfte so im Juli der Fall sein. Wer alles die Infos zum Thema Verein beisteuern wird, weiß ich derzeit nicht. Vermutlich natürlich der Kassenwart. Evtl. auch der Justizrat. Und die Präsidente. Ich weiß auch nicht, wann der Gang zum Amtsgericht erfolgen wird. Das liegt beim Kassenwart in Absprache mit der Präsidente. Einzubinden wäre wohl auch noch der Zeremonienmeister als Stellvertreter der PdD.

20.04.2017, 21:35:15

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