Frage von Basso: Ist der gemeine MdD dann eo ipso Mitglied im DONALD e.V., einem Verein, der ... seinen Mitgliedern bisher verschwiegen hat, daß sie Vereinsmitglieder waren? Antwort des Sumpfgnoms: Ja. Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Wie jetzt zur Genüge breitgetreten wurde: Faktisch besteht der (nicht rechtsfähige) Verein schon längst. Um den Vorwurf der arglistigen Mitgliedertäuschung abzuschmettern, sei auf das schöne Prinzip des "konkludenten (= schlüssigen) Handelns" hingewiesen. Beispiel aus dem Alltag: Wer in einen Omnibus einsteigt, gibt dadurch "konkludent" und unausgesprochen zu erkennen, dass er gewillt ist, mit dem Busunternehmen einen Beförderungsvertrag abzuschließen (und den Fahrpreis zu entrichten). Als Schwarzfahrer später dem Fahrkartenkontrolleur zu erklären, dass man nie die Absicht hatte, einen solchen Beförderungsvertrag einzugehen, wird etwas schwierig. Dasselbe gilt für unsere gegenwärtige, tatsächliche Rechtssituation als nicht eingetragener Verein. Man kann nicht in eine Organisation eintreten, Mitgliedsbeiträge zahlen, MifüMis erhalten, zu Mitgliederversammlungen anreisen, sich an Wahlen bezügl. Leitung der Organisation beteiligen und dann sagen: Ich wurde nicht darüber informiert, dass es sich um einen Verein handelt. Doch, das kann man natürlich schon. Aber dann kann man auch eine Sparkasse ausrauben und sich hinterher auf den Standpunkt stellen: Es hat mir niemand gesagt, dass Banküberfälle in Deutschland verboten sind. Gruß - Peter