Ich verstehe die "öffentliche Schuldhaft" in dem Artikel jedoch so, daß es der Bevölkerung wohl in der Regel nicht verborgen blieb, wer im Schuldturm seine Strafe absitzt.
Gewiß, wenn ein Bürger in einen Schuldturm wanderte, werden das die anderen Bürger schon mitbekommen haben – so ein Reichsstädtle war auch nur ein Dorf –, und es wird dem, der im Schuldturm saß, kaum zur Ehre gereicht haben. Aber die öffentliche Zurschaustellung war nicht der eigentliche Sinn und Zweck einer Festsetzung im Schuldturm, wie ich's verstehe, und der Schuldturm war auch kein Pranger, wo man hinspazieren und den Schuldner begaffen konnte. Sinn und Zweck war, daß der Kerl seine Schulden zahlt. Die öffentliche Bloßstellung, die Scham und die Schande ist eher eine "Nebenwirkung", die aber nicht nur beim Schuldgefängnis auftritt, sondern auch beim "gewöhnlichen" Gefängnisaufenthalt und überhaupt, wenn's um Gericht und Strafe geht – auch in heutiger Zeit. Die Aufnahmen von Angeklagten und Verurteilen, die sich die Jacke über den Kopf ziehen oder einen Aktenordner vors Gesicht halten, gehören ja fast schon "dazu".