Sehr viele, wenn nicht die meisten Abbildungen im HD, DD, MifüMi und anderen Veröffentlichungen der D.O.N.A.L.D. sind keine Zitate im Sinne des UrhG, sondern Illustrationen und somit nicht frei. Was ein Zitat ist, ist im UrhG genau definiert. Das Urheberrecht ist zuletzt im Dezember 2020 reformiert worden, wobei insbesondere Internet-Veröffentlichungen neu geregelt werden und auch der Zitat-Begriff neu definiert worden ist.
Die meisten Abbildungen im DD dienen wohl immer noch der Bebilderung wissenschaftlicher Aufsätze. Warum sollten sie nicht vom Zitatrecht gedeckt sein? Was ist an der Zitatdefinition des Urheberrechts im Dezember 2020 geändert worden? Ist folgende Fassung nicht mehr die aktuelle? § 51 UrhG: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden . Warum sollten Bildzitate im DD und in einem Wiki nicht unter Ziffer 2 fallen? Das Bildungsministerium weist in einer (überholten?) Internet-Handreichung auf vier Voraussetzungen hin: Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk, Selbständigkeit des zitierenden Werkes, Quellenangabe, keine Komplettübernahme. Sind weitere Kriterien hinzugekommen? Alle vier sind von DD/Wiki erfüllt bzw. leicht zu erfüllen. Ich habe auch einmal ein donaldistisches Buch für einen Publikumsverlag verfasst. Von vornherein waren Abbildungen vereinbart, ungefähr eine alle zwei Seiten. Der Verlag kam leider erst recht spät auf die Idee, dass die Rechtefrage geklärt werden sollte. Er ließ sich von Disney eine Rechnung stellen und wollte mir die Kosten aufbrummen. Meiner Meinung nach hätte man es darauf ankommen lassen sollen, sich im Fall einer Beschwerde von Disney auf das Zitatrecht zu berufen. Aber vielleicht hat sich ja tatsächlich Entscheidendes geändert. Was? Im Übrigen: Sollte Disney bestimmte Barks-Geschichten tatsächlich wegen politischer Bedenken nicht mehr vorhalten, könnten wir sie nach § 51 UrhG Nr. 1 im DD abdrucken - mit wissenschaftlicher Interpretation.