Raskolnikow schrieb: > Erstmal die allgemeine Frage: Wie sehr hast Du > Dich mit dem Thema beschäftigt? Können wir davon > ausgehen, daß Deine Ausführungen die akteulle > Rechtsprechung wiedergeben, oder sind das nur > Mutmaßungen Deinerseits? Ich bin auch nur ein interessierter Laie, der sich irgendwann über die ganze persönlich adressierte Werbung aufgeregt hat und seitdem ein wenig mehr auf seine Daten aufpasst. U.a. hatte ich innerhalb eines Jahres meinen Briefkasten werbefrei. Wenn man sich ein paar begleitende Texte und dann ganz gezielt einzelne §§ im BDSG durchliest, bekommt man schnell eine Ahnung, was erlaubt ist und was nicht. Siehe das Dokument "Datenschutz in Verein", wo es eigentlich ganz klar drinsteht, was wir dürfen und was nicht. Trotzdem bin ich darüber hinaus der Meinung, dass man nicht alles ausreizen muss, was man eventuell doch dürfte. Vieles ist aber immer recht schwammig formuliert, u.a. wird immer wieder von den berechtigten Interessen des Vereines und der Mitglieder/Betroffenen gesprochen. Wie man alleine schon an der Diskussion sieht, gehen die Meinungen der einzelnen Mitglieder stark auseinander, jeder wird in irgendeinem Punkt vermutlich sein berechtigtes Interesse ncht ausreichend gewürdigt sehen. Für mich heisst das, dass man sich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner treffen muss. Für alles weitere gibt es dann noch die Widerspruchsmöglichkeit, die ich halt an die Datenbank mal wieder ranflicken muss.
Re: Adressen im Mitgliederbereich
Raskolnikow OP
@raskolnikow
Vielen Dank für den Link zum PDF-Dokument, Thoddi. Ich habe es bisher nur überflogen, aber da scheint so ziemlich alles Wissenswerte zum Thema drinzustehen. Zusätzlich habe ich noch diese Quelle aufgetan, da steht kürzer zusammengefaßt in etwa dasselbe drin. Ich werde das alles demnächst mal intensiver lesen. Und dann müssen wir eine klare Vorgehensweise beschließen. Schließlich hat Klickeradoms ja völlig recht, ich als PräsidEnte bin ja für den Internetauftritt der D.O.N.A.L.D. verantwortlich. Und diese Verantwortung dürfte auch meine Amtszeit überdauern, wenn später mit einer in meiner Amtszeit fabrizierten Liste Schindluder betrieben wird. Es scheint alles auf eine gedruckte Liste in den MifüMis hinauszulaufen, die möglichst auch noch durch Maßnahmen wie ein Wasserzeichen (sehr gute Idee, werter Sumpfgnom!) gegen maschinelle Verarbeitung geschützt ist. Bezüglich einer Mitgliederliste im passwortgeschützeten Mitgliederbereich tendiere ich im Moment dazu, den von Klickeradoms vorgeschlagen Weg einzuschlagen. In diese Liste kommen nur die Mitglieder, die eine Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Daten gegeben haben, und diese Liste wird dann wachsen. Auf die Einführung eines CMS sollten wir dabei sicherlich nicht warten müssen, das kann auch händisch gemacht werden, und Thoddi bekommt dafür im Zweifelsfall ein Helferlein zur Seite gestellt. Und dafür wäre dann wieder eine eigene Mehladresse erforderlich, wie es Klickeradoms ja auch vorgeschlagen hat. Von den Altmitgliedern muß dann eine Einverständniserklärung beschafft werden. Diese muß laut dem PDF-Dokument in Schriftform vorliegen. Das bedeutet wohl, daß wir unterschriebene Zettel brauchen, nicht formlose Elektroschreiben. Und diese Zettel müssen irgendwo abgheftet und aufbewahrt werden. Thoddi, brauchst Du dafür ein Helferlein? Prima, es kommt allmählich Licht ins Dunkel. Nur schade, daß hier erst einmal 2 Wochen lang geschimpft und im Nebel gestochert werden mußte, bevor eine konstruktive Diskussion in Gang kam. Es wäre deutlich zielführender gewesen, wenn wir das alles diskutiert hätten, bevor die Liste einfach unangekündigt und kommentarlos aus dem Mitgliederbereich entfernt wird! Donald schrieb: ------------------------------------------------------- > > Aber könnte man diese Liste bei Dir denn auf > Nachfrage auch digital in Form einer > Tabellen-Datei erhalten? > Das dürfte nicht zulässig sein, denn dann hättest Du von der D.O.N.A.L.D. eine maschinell verarbeitbare Liste erhalten, ohne daß der Verwendungszweck auf Notwendigkeit für die Vereinsarbeit hin überprüft worden wäre. Allerdings wird Dich niemand davon abhalten, die Papierliste aus den MifüMis einzuscannen und auf deinem tragbaren Elektronenhirn abzuspeichern.
01.11.2011, 08:49:32
Anonym
@~anonym~
Etwas aktueller ist das "Merkblatt Innenministerium Baden Württemberg/Datenschutz im Verein/Stand 03.2011", das erstaunlicherweise auf der hessischen Datenschutz-Seite zu finden ist. http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download\_ID=236 Hier ist folgendes zu finden, die Ausführungen von Thoddi werden dort bestätigt. Es wäre mir auch nie eingefallen, das zu bezweifeln, aber doppelt hält besser. 5.1 Datenübermittlung an Vereinsmitglieder Bei den Vereinsmitgliedern handelt es sich im Verhältnis zum Verein um Dritte. Vereinsmitglieder dürfen also nicht einfach auf die Daten der anderen Mitglieder Zugriff nehmen, sei es, dass an sie Mitgliederlisten ausgegeben werden, sei es, dass die Personalien aller Mitglieder im Vereinsheim oder an einer anderer Stelle ausgehängt oder so in das Internet eingestellt werden, dass die anderen Mitglieder die Daten unter Verwendung eines Passworts abrufen können. Vielmehr müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Übermittlung vorliegen. Besteht der Vereinszweck darin, die persönlichen oder geschäftlichen Kontakte zu pflegen, ist die Herausgabe einer Mitgliederliste zur Erreichung des Vereinsziels nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG zulässig. Dieser Vereinszweck muss sich aus der Satzung ergeben. Dies kann insbesondere bei Selbsthilfe- und Ehemaligenvereine der Fall sein. Welche Angaben dabei in die Mitgliederliste aufgenommen werden dürfen, hängt vom jeweiligen Vereinszweck ab, wobei die Interessen und die schutzwürdigen Belange der Mitglieder angemessen zu berücksichtigen sind (s.o. Nr. 2.1). Der Verein muss dabei sicherstellen, dass die Mitglieder, die ihre schutzwürdigen Interessen durch die Herausgabe der Mitgliederliste beeinträchtigt sehen, die Möglichkeit haben, der Aufnahme ihrer Daten in diese zu widersprechen. Die Daten in der Mitgliederliste sollten sich möglichst auf die zur Kontaktaufnahme notwendigen Angaben beschränken. Bei der Herausgabe der Mitgliederliste ist darauf hinzuweisen, dass diese nur für Vereinszwecke verwendet werden darf und eine Verwendung für andere Zwecke (insbesondere für kommerzielle Zwecke) sowie die Überlassung der Liste an außenstehende Dritte nicht zulässig ist (§ 28 Abs. 5 BDSG). Ein solcher Hinweis soll verhindern, dass beispielsweise Vereinsmitglieder oder außenstehende Dritte die Liste für ihre beruflichen oder politischen Zwecke nutzen. Folgendes entnehme ich der Aufstellung: 1. Die D.O.N.A.L.D. ist zwar kein Verein, es gelten aber natürlich auch die Bestimmungen des BundesDatenSchutzGesetz. 2. Aus der Satzung kann über §1.1 abgeleitet werden, dass zum Erreichen des dort angegebenen Zieles die Pflege der persönlichen Kontakte notwendig ist. Ggf empfiehlt sich dort einen ergänzenden Satz einzufügen. § 1.1 Ziel der Organisation ist die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes. 3. Die Ausgabe einer Mitgliederliste ist insofern durch das BDSG abgedeckt (Herausgabe einer Mitgliederliste zur Erreichung des Vereinsziels nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) 4. Es muß allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, gegen die Aufnahme in eine zu veröffentliche Liste zu widersprechen. Da ist es fraglich, ob diese Diskussion hier im Brett oder eine Veröffentlichung in den Mitteilungen für Mitglieder reicht, um alle Donaldisten zu erreichen. VOR einer Verteilung in Papier- oder anderer Form sollte bei der nächsten allgemeinen Post, zB der Weihnachtsgabe noch einmal ausdrücklich und seperat (Extrabeilage) darauf hingewiesen werden, dass eine aktuelle Mitgliederliste verteilt wird, welche Daten veröffentlicht werden und dass es die Möglichkeit des Widerspruchs gibt. Mit Frist, bis wann gegen den Ersteintrag widersprochen sein muß. Natürlich darf auch die passende Mailadresse oder Postanschrift usw nicht fehlen, ebenso der Hinweis, dass der Widerspruch auch später noch möglich ist, wobei natürlich der Ersteintrag in das Verzeichnis stattgefunden hat. 5. Die Liste kann dann in Papierform* in der Erstausgabe 2012 des "Der Donaldist" in den Mitgliedermitteilungen veröffentlicht werden. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass jede Nutzung ausserhalb des Satzungszieles nicht statthaft ist. Die Daten in der Mitgliederliste sollten sich möglichst auf die zur Kontaktaufnahme notwendigen Angaben beschränken. Bei der Herausgabe der Mitgliederliste ist darauf hinzuweisen, dass diese nur für Vereinszwecke verwendet werden darf und eine Verwendung für andere Zwecke (insbesondere für kommerzielle Zwecke) sowie die Überlassung der Liste an außenstehende Dritte nicht zulässig ist (§ 28 Abs. 5 BDSG) *Eine elektronische Liste für alle in einem Passwort-geschützten Mitgliederbereich sehe ich ähnlich kritisch wie Thoddi. Nicht das die "gehackte" Liste mal allgemein zugänglich im Zwischennetz auftaucht.
01.11.2011, 09:16:29
Raskolnikow OP
@raskolnikow
Damit Ihr nicht glaubt, daß sich neimand mehr um das Thema kümmert, oder daß da irgendwelche Leute im Hintergund irgendwelche unabgestimmten Sachen vor sich hinwurschteln, möchte ich Euch über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Nach Lektüre der Datenschutzbestimmungen für Vereine erscheint eine gedruckte Mitgliederliste, die nur Mitglieder erhalten, als unbedenklich. Zumal die Kommunikation unter den Donaldisten ein in der Satzung verankertes erklärtes Ziel unserer Organisation ist. Siehe § 1.1: Ziel der Organisation ist die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes. Es wird angestrebt, eine Papierliste mit den nächsten MifüMis rechtzeitig zum Weihnachtsfest an alle Mitglieder zu verschicken. Wenn Ihr Glück habt, kommt der Brief noch rechtzeitig genug, damit Ihr Eure Weihnachtskarten pünktlich dem Landbriefträger anvertrauen könnt. Ich habe daher Thoddi gebeten, die Liste in ihrem letzten Stand zusammen mit allen ihm vorliegenden und für eine Aktualisierung benötigten Informationen an den RedMifüMi zu schicken. Dieser wird dann das Editieren und Layouten übernehmen, für den Rest der MifüMis ist er ja ohnehin zuständig. Das sollte eigentlich umzusetzen sein. Denn was der Wille erstrebt, erreicht er bekanntlich auch. Das steht auch so im heutigen Bild auf unserer Heimseite. Mit informierenden Grüßen Martin MdD, MdB, TdPPP, PdD, Richtlinienleser
04.11.2011, 10:35:43
Bürgermeister von Timbuktu
@buergermeister_von_timbuktu
Aber glaub nicht, dass das schon als Weihnachtsgabe durchgeht. Wir wollen Geschenke, große Geschenke, viele große Geschenke. Für den Anfang wäre ein Dampfbagger für jeden Donaldisten schon mal nicht schlecht.
05.11.2011, 19:55:25
Der Sumpfgnom
@der_sumpfgnom
Bürgermeister von Timbuktu schrieb: ------------------------------------------------------- > Aber glaub nicht, dass das schon als > Weihnachtsgabe durchgeht. Wir wollen Geschenke, > große Geschenke, viele große Geschenke. > > Für den Anfang wäre ein Dampfbagger für jeden > Donaldisten schon mal nicht schlecht. Es wird die größte Weihnachtsgabe aller Zeiten. Ein Dampfbagger ist ein Dreck dagegen... 🤠
05.11.2011, 20:24:36
Raskolnikow OP
@raskolnikow
Bürgermeister von Timbuktu schrieb: ------------------------------------------------------- > Aber glaub nicht, dass das schon als Weihnachtsgabe durchgeht. Wir wollen Geschenke, > große Geschenke, viele große Geschenke. > > Für den Anfang wäre ein Dampfbagger für jeden Donaldisten schon mal nicht schlecht. Allzu gierige Kinder bekommen vom Weihnachtsmann gar nix. Schließlich gibt es auch arme Kinder, die am Heiligabend nicht mal eibe Büchse Bohnen haben. Oder im U-Boot sitzen, wo sie der Weihnachtsmann nicht finden kann. Also übe Dich gefälligst in Geduld und Demut, schreibe brav Deinen Wunschzettel und hänge Deine Socke an den Kamin. Ein wenig Abwaschen kann auch nicht schaden.
08.11.2011, 08:59:11
duck313fuchs
@duck313fuchs
...aber gerade im U-Boot werden die Kinder dann doch reichlich beschenkt, also nimm Dir das zum Beispiel...
08.11.2011, 09:59:06
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