Das würd müßig sein, hier auf antworten zu hoffen. Da gibt es sicher keine,die auf unsere Situation passt. Ich finde wir sollten in der Sache weiterkommen. Dein Machtwort gilt ! Der fleißige Redmüfimi sollte deine Vorschläge für die nächste Ausgabe einarbeiten. Das Ziel sollte wieder eine aktuelle Mitgliedsliste sein, wenn möglich für jedermann zugängig. Sonst müssen wir jedesmal, wenn wir mögliche Neu-Donaldisten in Stammtischnähe anschreiben wollen, oder auch wenn wir Weihnachtskarten schicken wollen jedesmal den Kassenwart bitten uns vorbehaltlos Adresssen rauszurücken. Allein der Gedanke....
Re: Adressen im Mitgliederbereich
Raskolnikow OP
@raskolnikow
uwe schrieb: ------------------------------------------------------- > Sonst müssen wir jedesmal, wenn wir mögliche > Neu-Donaldisten in Stammtischnähe anschreiben > wollen, oder auch wenn wir Weihnachtskarten > schicken wollen jedesmal den Kassenwart bitten uns > vorbehaltlos Adresssen rauszurücken. Nun, das wird auch nicht erlaubt sein. Wenn das Verbreiten einer Mitgliederliste in einem passwortgeschützten Mitgliederbereich gegen den Datenschutz verstößt, dann darf auch der Kassenwart nicht auf Anfrage Adressen herausgeben, ohne vorher von jedem Inhaber der Adresse die ausdrückliche Erlaubnis zum Herausgeben eingeholt zu haben. Wahrscheinlich verstoße ich auch gegen den Datenschutz, wenn ich meiner Schwester die Handynummer meiner Mutter mitteile. Und ich darf hier auch nicht verraten, daß Du in Braunschweig wohnst. Das sollte mir zu denken geben. Zum Beispiel, ob es wirklich eine Lust ist, im 21ten Jahrhundert zu leben.
31.10.2011, 08:39:50
Donald
@donald
http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/jedes-mitglied-kann-die-komplette-mitgliederliste-verlangen/ Wenn ich das richtig deute, bräuchte ich doch lediglich glaubhaft zu versichern, Präsidente werden zu wollen und zur Ermunterung der Wahlberechtigten ein paar Gutscheine für Knusperflocken oder ähnliches verschicken zu wollen!? 😆 Ich will Präsidente werden! Her mit der Liste!
31.10.2011, 09:41:33
Der Sumpfgnom
@der_sumpfgnom
Ich danke dem Kassenwart erst einmal für die Erklärung, wer hier welche Funktion inne hat. Auch wenn ich nicht immer mit den Entscheidungen des Kassenwarts konform gehe, ist Thoddi meiner Meinung nach immer noch der beste Kassenwart, den die D.O.N.A.L.D. je hatte. Dass er jedesmal die Wände hochgeht, wenn irgendwelche Nörgler mal wieder was zu mosern haben, ohne dabei aufzuzeigen, wie es denn besser gehen sollte, kann ich gut nachempfinden. Dennoch wünsche ich mir ab und an eine bessere Abstimmung, insbesondere wenn es um so wichtige Dinge wie die Mitgliederliste geht. Ich bleibe bei meiner Äußerung, dass ein Abdruck der Liste pro Jahr in den MifüMi die beste Lösung ist. Sicherlich, auch die kann in falsche Hände gelangen, aber in den analgogen Jahren hat es - meiner Kenntnis nach - doch nie Schwierigkeiten gegeben. Online ist dagegen immer problematisch, denn auch geschützte Seiten können von bösen Menschen geknackt werden. Rein theoretisch haben (ab heute) 7 Milliarden Menschen Zugriff auf unsere Heimseite. Da ist die Gefahr des Missbrauchs also wesentlich höher, als wenn man eine papierene Liste an 800 Leute verschickt. Ich hoffe, dass sich bis Ende November eine Lösung finden lässt, denn dann muss ich die MifüMi fertig haben... Don. Der RedMifüMi
31.10.2011, 09:57:01
Thoddi
@thoddi
Raskolnikow schrieb: > Nun, das wird auch nicht erlaubt sein. Wenn das > Verbreiten einer Mitgliederliste in einem > passwortgeschützten Mitgliederbereich gegen den > Datenschutz verstößt, dann darf auch der > Kassenwart nicht auf Anfrage Adressen herausgeben, > ohne vorher von jedem Inhaber der Adresse die > ausdrückliche Erlaubnis zum Herausgeben eingeholt > zu haben. Ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Es wird im Datenschutzrecht klar zwischen der Speicherung und Nutzung von Daten und der Weitergabe von Daten unterschieden. Wir sind ein bundesweit tätiger Verein, geben zwei Publikationen heraus und dürfen (und müssen) für diese Tätigkeit Daten speichern. Mindestens die Adresse, Mitglieds- und Abo- und Zahlungsstatus und für Lastschrift auch die Bankverbindung. Für schnellere Kommunikation und wenn freiwillig mitgeteilt auch die Telefonnummer und eMail-Adresse. Natürlich dürfen wir diese Daten dann auch für eigene Zwecke nutzen, nämlich genau für den Versand der Publikationen und sonstige Kontakt zu den Mitgliedern. Gleiches bei Stammtisch-Neugründungen: Wenn ich für den Stammtisch einen Serienbrief an einen ausgewählten Postleitzahlenbereich rausschicke, ist das erlaubt. Der Nutzung seiner Daten durch die D.O.N.A.L.D. kann kein Mitglied widersprechen, denn zur Erfüllung des Vereinszweckes müssen wir die Daten nutzen dürfen, zumal sich das Mitglied freiwillig angemeldet hat. Wenn wir die Daten eines Mitgliedes nicht mehr nutzen dürfen, ist das gleichzusetzen mit einem Austritt aus der D.O.N.A.L.D. Anders dann wieder die Weitergabe von Daten. Zwar kritischer, aber noch recht harmlos ist es, wenn ich Uwe eine Tabelle von "seinem" PLZ-Bereich gebe, damit er selbst Werbung für seinen Stammtisch machen kann. Dadurch werden Daten immer noch durch die D.O.N.A.L.D. nur genutzt und die Daten werden nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Mitgliederbereich ist dagegen klar öffentlich. Passwort hin oder her. Schlimmer noch: Die Liste ist automatisch weiterverarbeitbar, wie es in der Diskussion auch schon einmal angemerkt wurde. Die Veröffentlichung in Papierform in den MifüMis steht genau dazwischen. Vorteil hier: Die Liste ist nicht sofort automatisch weiterverarbeitbar, sondern müsste eingescannt und mittels OCR (und mit Fehlerquoten) erkannt werden.
31.10.2011, 10:04:19
Raskolnikow OP
@raskolnikow
Aha. Das erhellt dann doch so einiges. Erstmal die allgemeine Frage: Wie sehr hast Du Dich mit dem Thema beschäftigt? Können wir davon ausgehen, daß Deine Ausführungen die akteulle Rechtsprechung wiedergeben, oder sind das nur Mutmaßungen Deinerseits? Und welche Form der Veröffentlichung siehst Du nun als die am wenigsten zu beanstandende an? Papierform in den nächsten MifüMis? Müssen wir alle Altmitglieder um eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung ihrer Daten bitten, wenn wir jemals wieder eine Online-Liste haben wollen?
31.10.2011, 10:35:18
Der Sumpfgnom
@der_sumpfgnom
thoddi schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Veröffentlichung in Papierform in den MifüMis > steht genau dazwischen. Vorteil hier: Die Liste > ist nicht sofort automatisch weiterverarbeitbar, > sondern müsste eingescannt und mittels OCR (und > mit Fehlerquoten) erkannt werden. Man könnte die Liste auch mit einem Wasserzeichen hinterlegen, da wird das Einscannen mit OCR noch schwieriger, d.h. noch höhere Fehlerquoten.
31.10.2011, 20:04:22
Klickeradoms
@klickeradoms
Raskolnikow schrieb: ------------------------------------------------------- > Müssen wir alle Altmitglieder um eine > Einverständniserklärung zur Veröffentlichung ihrer > Daten bitten, wenn wir jemals wieder eine > Online-Liste haben wollen? Natürlich können wir eine digitale oder analoge Mitgliederliste veröffentlichen, aber eben nur von denen, die zustimmen. Bitte die Sache entspannt betrachten: Man kann auch mit einer sehr kurzen Liste (neu) starten, die im Laufe der Zeit immer weiter wächst. Wer zwingt uns denn, nur eine vollständige Liste anzubieten? So viele Weihnachtskarten will man auch nicht schreiben. In meinem Institut haben wir Initial eine Rundmail mit einem Formular verschickt. Wer es zurückgeschickt hat, wurde in die Web-Präsenz aufgenommen. Nach drei Monaten waren wir bei ca. 80% Rückläufern, auch mit teilweise expliziten NEINs. Ich lasse ein Muster des Formulars dem RedMifüMi zukommen. Die MifüMis bekommt letztlich jedes Mitglied, auch die ohne E-Mail. Da die mittlere Halbwertszeit von E-Mail-Adressen sehr kurz ist, könnte es bei einem „Mailing“ (e.m.h.j.E.s.) eine Menge Rohrkrepierer geben. Wäre bestimmt eine interessante statistische Zahl. Wahrscheinlich könnte man damit sogar promovieren. Noch ein Wort zum Thema „Jedes Mitglied kann die Liste bekommen, wenn er Präsidente werden will“. (Beitrag von Donald). Im angegebenen Link steht was anderes, wenn man aufmerksam liest. Die Adressliste wurde nicht ausgehändigt, sondern ein „Mittelsmann“ hat den Wahlaufruf verschickt. Das Recht zur Nutzung der Mitgliederliste wurde eingeräumt, nicht die Herausgabe der Liste. So hat das auch Thoddi geschrieben: Für Kommunikationszwecke innerhalb der D.O.N.A.L.D. kann er natürlich die Daten verwenden, aber er muss sie nicht aushändigen. So könnte z.B. der Ausdruck von Adressaufklebern völlig ausreichen oder eben eine E-Mail an eine gegebene Teilmenge. Aber das ist natürlich mit Aufwand verbunden. Klickeradoms
31.10.2011, 22:41:47
Thoddi
@thoddi
Raskolnikow schrieb: > Da ich natürlich ungern mit einem Bein im > Gefängnis stehe, erbitte ich ausführlichere > Aufklärung. Möglichst mit Links auf Gesetzestexte > und juristisch relevante Auslegungen dazu. Für normale Menschen wird das in einem Dokument "Datenschutz im Verein" erklärt, letzte Fassung von 2008 und unter http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/dsimverein.pdf herunterzuladen. Interessant ist vor allem Kapitel 3. Wie ich schon angemerkt habe, ist eine Weitergabe einer Teilliste innerhalb der D.O.N.A.L.D. eben KEINE Weitergabe der Daten, sondern nur eine Nutzung. Ebenso darf ich einem einzelnen Mitglied Auskünfte über einzelne andere Mitglieder erteilen, sofern der Grund der Anfrage ausreichend ist. Auch die Veröffentlichung der Mitgliederliste wird dort abgehandelt (Kapitel 3.1), aber da geht es schon los: Erlaubt ist das, sofern laut Vereinszweck die "persönliche Verbundenheit hergestellt" werden soll oder solange sich die Mitglieder persönlich kennen. Ebenso erlaubt, wenn "der Verein oder die meisten Vereinsmitglieder ein Interesse an der Herausgabe einer Mitgliederliste haben". Unabhängig von konkreten Zahlen (diese Diskussion hier ist nicht repräsentativ und deckt schon gar nicht "die meisten Vereinsmitglieder" ab): Da wir auch schon in der Vergangenheit gedruckte Mitliederlisten hatten, kann man das wohl problemlos als Interesse des Vereines an einer solchen Liste interpretieren und rechtfertigen. Bezüglich der Verbreitung von Daten im Internet rät das Dokument klar zur Vorsicht (Kapitel 4). Das Dokument rät jedoch dazu, transparent zu machen, welche Daten im Verein überhaupt gespeichert werden und wozu diese genutzt werden. Dies werde ich in einem MifüMi-Artikel einfach mal beschreiben und in Zukunft auch jedem Neumitglied beilegen. Gegen einen Abdruck der Mitgliederliste in den MifüMis spricht nach der Lektüre des Dokumentes ebenso wenig, weil wir dies schon seit vielen Jahren so machen und dies unter den Mitgliedern entsprechend bekannt ist! Zusammen mit der Liste werde ich aber klar und deutlich hinweisen, wie man seiner Veröffentlichung widersprechen kann. Bei Neumitgliedern habe ich auf dem Antragsformular schon länger eine entsprechende Einwilligungsmöglichkeit vorgesehen. Wer dort kein Kreuz macht, kommt halt nicht in die Liste. Altmitglieder müssen hat aktiv widersprechen, was auch unserem Handeln der Vergangenheit entspricht. Einer Liste im halb-offenen Mitgliederbereich stehe ich aber immer noch ablehnend gegenüber!
31.10.2011, 23:51:47
Donald
@donald
Immerhin! Ein Abdruck in Papierform wäre ja schon besser als nichts. Aber könnte man diese Liste bei Dir denn auf Nachfrage auch digital in Form einer Tabellen-Datei erhalten? Ich beispielsweise nutzte die Mitgliederliste bisher häufiger von unterwegs als zuhause, wo die MifüMis liegen. Eine digitale Liste könnte man leicht mitnehmen und es wäre doch wahrscheinlich rechtlich dasselbe, oder? Die Weitergabe wäre ja sowohl bei der analogen als auch der digitalen Variante selbstmurmelnd untersagt.
01.11.2011, 00:08:31
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