> Jedenfalls verstößt die Seite mit dem Link zum Ehapa shop gegen Paragraph 2.12 unserer Satzung. Ahem! Du hast höchstpersönlich den Satzungsentwurf vom 23.2.13 "für gut befunden". Und da ist der Paragraph 2.12 zu einer reinen Kann-Bestimmung (2.6) entartet. Hast du das seinerzeit überhaupt vorher durchgelesen, ehe du deinen Friedrich Wilhelm daruntergesetzt hast? Wie soll ich dich überhaupt verstehen? Forderst du jetzt, dass der verantwortliche Inhaber der Domain Donald.org gemäß Paragraph 2.12 ausgeschlossen wird?
Wen interessiert heute noch der Satzungsentwurf? Ich fand es gut, die angestaubte Satzung zu aktualisieren, aber es sollte ja nicht sein. Also gilt immer noch der "alte" Text. Da ich des Lesens mächtig bin, habe ich damals natürlich den Text durchgelesen. Was heute aber von einigen immer noch nicht verstanden wird, ist, dass die Entwürfe von damals Vorschläge waren. Vorschläge! Dass das nicht alles wirklich toll war, wurde mir später auch bewusst. Aber es war immerhin eine Diskussionsgrundlage. Nun müssen wir mit dem alten Stand leben. Da die Verknüpfung mit dem Ehapa Shop alles andere als nichtkommerziell ist, empfehle ich dem Verantwortlichen, das spätestens morgen zu ändern. Ansonsten brauchen wir keine Satzung mehr und nennen uns dann meinethalben LTB Fanclub.