Ergänzungsblatt zur MifüMi 157

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StefanHD

@stefanhd

Dago (PdD) 

Du kannst selber einen schnieken Antrag per Mail an mich bis zum 13.3. senden, dann kann man das natürlich so zur Abstimmung zu stellen, ebenso ggf. 7.3 zu streichen oder anzupassen.

Um §7.3 mögen sich andere kümmern. Einen Antrag auf Änderung der Satzung, um Mitgliederinformationen und Einladungen zu Mitgliederversammlungen per E-Mail zu versenden, habe ich dir per E-Mail geschickt.

17.01.2025, 19:10:37

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Theodora Tuschel

@theodora_tuschel

StefanHD 

Ist es noch möglich, auf der nächsten Mitgliederversammlung die Satzung so zu ändern, dass zukünftig Einladungen per E-Mail verschickt werden können, zumindest wenn die Mitglieder ihre E-Mail-Adresse bei der D.O.N.A.L.D. angegeben haben? Kann das jemand herausfinden? Wenn das möglich ist, bin ich dafür, dies auf der nächsten Mitgliederversammlung zu beschließen.

Hier ist unsere e.V.-Satzung mal wirklich vorausschauend: § 2.15: Satzungsänderungen durch die MV. - Die MV kann alles Mögliche, auch Satzungsänderungen, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen. Ausgenommen sind solche Satzungsänderungen, die den Zweck der Organisation (§1.1) betreffen oder den Geist der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung verraten.

17.01.2025, 19:58:30

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Raskolnikow

@raskolnikow

… oder den Geist der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung verraten…

Ceterum censeo, dass die einzig donaldische Postzustellung die durch einen Hilfspostboten ist. Und zwar immer bei Schneesturm, im Gebirge meinetwegen auch mithilfe eines Esels. Zur Not würde ich auch die Zustellung des Schreibens durch eine Brieftaube akzeptieren, doch dabei kann die Einhaltung des Postgeheimnisses nicht garantiert werden.

18.01.2025, 17:27:39

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Coolwater

@coolwater

das deutsche Vereinsrecht

Ich erinnere mich, daß auf dem alten Schwarzen Brett vor der St. Pöltener Zusammenkunft einer der Veranstalter die Frage aufwarf, ob ein deutscher Evau überhaupt eine Mitgliederversammlung in der Ösei, also im Ausland, abhalten dürfe.

Soweit ich zurücksinne, folgte nie eine Antwort. Falls es doch geklärt wurde und ich's nur verpaßt habe, wäre die Wiederholung des Hinweises nicht fehl am Platz, warum ein deutscher Evau eine Mitgliederversammlung in der Ösei, in Timbuktu oder bei den Pinguinen veranstalten darf.

Aber wohl auch so ein Wo-kein-Richter-da-kein-Henker-Ding …

02.02.2025, 08:35:57

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duck313fuchs

@duck313fuchs

https://www.vereinswelt.de/mitgliedschaft/mitgliederversammlung/ort-der-mitgliederversammlung/

02.02.2025, 10:54:01

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