@Professor Plappert, Ordinarius für Pädagogik: Jeder, selbst Bayern!
Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
paTrick
@patrick
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass dereinst beinahe der Vollkynoide Kira zur PräsidEnte gewählt worden wäre, hätte nicht sein Sprechgerät versagt: http://umluex.bplaced.net/KIRA/Alle%20Gr%C3%BCnde.htm
21.02.2019, 07:30:44
Beppo OP
@beppo
> Können daher NUR Deutsche Bundesbürger Präsidente sein? Ich glaube, die Situation ist etwas kompliziert. Ich beziehe mich hier auf Berliner Recht und die spezielle Situation von D.O.N.A.L.D. e.V. Der Vorstand von D.O.N.A.L.D. e.V. besteht nur aus der Präsidente oder den Präsidenten. Manchmal ist eine öffentlich beglaubigte Unterschrift der Präsidente erforderlich, spätestens bei der Anmeldung ihrer Nachfolger*In. Ob ein Bürger der Westsahara das so ohne Weiteres hinkriegt, wage ich zu bezweifeln.
21.02.2019, 07:33:05
Bürgermeister von Timbuktu
@buergermeister_von_timbuktu
Ach, es ist doch nur genau so wie es erwartet wurde. Auf der einen Seite die Befürworter des Vereins, die immer behauptet haben, es ändere sich so gut wie nichts, der e.V. ist alternativlos. Auf der anderen Seite diejenigen, die traurig sind, dass wir nicht mehr im Jahr 1982 leben und die donaldistische Forschung aus schwarzen Flecken auf Papier besteht. Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen. Alle Probleme, die sich aus der Vereinswerdung ergeben, werden von den Vereinsgegnern aufgebracht. Niemand, in Zahlen: 0, wird nachforschen, ob die PräsidEnte am Ende mit einer einfachen oder einer relativen Mehrheit gewählt wird. Aber wenn man der D.O.N.A.L.D. schaden will, dann kann man bestimmt ganz toll petzen. Ich persönlich würde mich ja nicht wundern, wenn irgendwelche Vereinsablehner versuchen, den Verein platzen zu lassen. Schaun mer mal.
21.02.2019, 22:03:05
Beppo OP
@beppo
> Niemand, in Zahlen: 0, wird nachforschen, ob die PräsidEnte am Ende mit einer einfachen oder einer relativen Mehrheit gewählt wird. Aber wenn man der D.O.N.A.L.D. schaden will, dann kann man bestimmt ganz toll petzen. Du bist doch wie ich auch ein Anhänger von Law and Order, wenn du das für nützlich hältst. Deswegen wolltest du ja 2013 die Satzung komplett ummodeln. D.O.N.A.L.D. e.V. ist eine Zusammenrottung von inzwischen mehr als tausend, in Zahlen: 1000, Individuen. Der Kassenwart starrt schon auf die Fünf-Pimpillionen-Grenze. Darunter sind auch diverse studierte Juristen. In den USA weigern sich viele Gynäkologen bereits, die Frau eines Juristen zu entbinden, weil das Risiko zu hoch ist. Da muss nur ein einziger auf dumme Gedanken kommen. Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich da vielleicht wie der Göttinger Mescalero eine gewisse klammheimliche Freude nicht völlig unterdrücken könnte.
22.02.2019, 05:55:07
paTrick
@patrick
Deine Freude ist nicht klammheimlich. Dass Du hier einen juristischen Angriff auf unsere Organisation vorbereitest, ist offensichtlich. Einen anderen Sinn kann ich in Deinen Veröffentlichungen hier nicht finden. Bei einem solch anerkannt scharfen Denker wie Du es bist, erschreckt mich das und macht mich traurig zugleich. Donaldismus sollte nämlich zunächst einmal Spaß machen.
22.02.2019, 06:04:35
DasLeuchtkamel
@dasleuchtkamel
Ich gönne mir im Jahr genau zwei freie Tage, mehr kann ich mir nicht leisten als kleiner Kioskbetreiber, und die sind für den Kongress bestimmt. Dir, Beppo, gelingt es zunehmend besser mir die Vorfreude darauf schon jetzt gründlich zu verderben. Mir hängt dieses Altmännergezänk so dermaßen aus dem Hals! JA, früher war alles besser! Aber, Beppo, so damals wie damals wird’s nie mehr! Daran ändert auch dein ständiges Stänkern nichts. Du hast es lediglich geschafft, dass zumindest ich ernsthaft darüber nachdenke in Zukunft den Kongress zu meiden. Danke dafür! 🤬
22.02.2019, 06:46:37
paTrick
@patrick
Oh jeh, jetzt ist das Leuchtkamel sauer. Tullius Destructivus lacht sich - klammheimlich - ins Fäustchen. Kopf hoch, oh leuchtendstes aller Kamele! Die Karawane zieht weiter, und an der Oase Freiburg harret Erquickung in jeglicher Form. Als kleinen Vorgeschmack und zur Besänftigung gibts bei allernächster Gelegenheit ein Halbmaß wohlgekühlter Malzkaltschale, spendiert vom kommissarischen Generalsekretär.
22.02.2019, 07:05:59
Prof. Cosinus
@prof_cosinus
Lieber Beppo, Du baust hier eine Drohkulisse auf, die bei näherer Betrachtung so nicht haltbar ist.
Die §§ 55 bis 79 gelten nur für eingetragene Vereine. Das ist viel Papier. Da sollte ein (sagen wir mal) RedMifüMi schon einen guten Advokaten haben, wenn er nicht versehentlich das Gesetz brechen will.
In diesen §§ steht z.B. so gar nichts drin, was jetzt konkret für die MV von Bedeutung ist. Hier geht es um die Eintragung des Vereines, Mindesterfordernisse und -mitgliederzahl etc. Aber natürlich klingt "ganz viel Papier" erstmal bedrohlich... Relevanter ist dagegen eher der
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
Konkret also: Unsere Satzung regelt unseren Verein, und dies schon seit 1977, der der o.g. § stammt aus aus den allgemeinen Vereinsvorschriften. Was in der Satzung - sogar in unserer - steht, gilt erstmal. Insbesondere wird sowieso recht wenig im BGB geregelt, denn zur Mitgliederversammlung steht nur:
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Es wird noch nicht mal konkret vom Gesetzgeber geregelt, in welcher Form und mit welchem Vorlauf zu einer MV eingeladen werden muss:
Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
Selbst der Minderheitenschutz in §37 stützt sich zuerst auf die Regelungen der Satzung:
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
Festzuhalten ist, dass das BGB eher wenig regelt. Und in der Satzung, selbst in dem Teil, der nur für das Vereinregister eingefügt wurde, regeln wir auch fast nichts:
§ 7.6 Einladungen zu Mitgliederversammlungen (MV) werden in der internen Zeitschrift "Mitteilungen für Mitglieder" (MifüMi) und der Webseite "donald.org" bekannt gemacht. § 7.7 Eintragungsrelevante Beschlüsse der MV werden protokolliert. Das Beschlussprotokoll wird von der Präsidente, die zum Beginn der MV noch im Amt war, unterzeichnet.
Wenn nun der Kongressveranstalter sagt, dass er die MV so durchführt wie immer schon, dann kann ich hier nichts erkennen, was mit der Satzung oder dem Vereinsrecht in Konflikt steht. Prinzipiell sind sogar Kassenberichte der Art "Wir sind reich" möglich, wenn die MV diesen Bericht dann so akzeptiert. Wir tun ohnehin schon viel, was gefordert wird, wir zählen sogar sehr überpenibel aus, bis das Ergebnis stimmt und passt und der Saal nicht zu sehr grummelt... Bitte werde jetzt einmal neben deinem ständigen Gegrantel konkret: Wo drin siehst Du also eine Gefahr für die Mitgliederversammlung und/oder für die D.O.N.A.L.D.?
22.02.2019, 13:31:27
Ostsibirischer Korjakenknacker
@ostsibirischer_korjakenknacker
Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich da vielleicht wie der Göttinger Mescalero eine gewisse klammheimliche Freude nicht völlig unterdrücken könnte.
Wer, bitte, ist das nun wieder? "Mescalero" verbinde ich irgendwie mit Winnetou, aber den mit Göttingen?
22.02.2019, 13:37:28
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