"Wenn es nach mir ginge, würde der Schuldturm wieder eingeführt"

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Coolwater

@coolwater

Und mal ehrlich: welche Möglichkeiten gibt es, 24 Euro durchzusetzen? Gerichtliches Mahnverfahren? Lächerlich.

Schon als ich ein Kind war, lehrte mich Onkel Dagobert, daß jeder, der einem weniger als eine Million schuldet, ein Dieb ist. Jawohl, ein Dieb! Denn einklagen kann man so eine kleine Summe nicht. Das lohnt nicht die Gerichtskosten. Das Geld ist also futsch. So durch die Barks-Lese früh lebensklug geworden, verleihe ich nur noch Geld ab einer Summe von einer Million. – Braucht zufällig jemand eine Anleihe für einen Nerz oder teuren Schmuck, um zu einem reichen Mann zu kommen?

20.01.2023, 11:02:02

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Theodora Tuschel

@theodora_tuschel

Ja, ich.

20.01.2023, 12:30:23

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Lumpenleo

@lumpenleo

Beim Eintreiben des AStA-Beitrags ging’s seinerzeit martialischer zu: Hart auf hart, das macht Spaß!

20.01.2023, 22:09:20

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Kassenwart OP

@kassenwart

1979! Für 15,50 DM? Unglaublich! Krass! Straun! Sowas gibt es bei mir nicht! Und für den Betrag kostenmäßig für bis zum Gerichtsvollzieher sind heute völlig unangemessen. Wenn, dann persönlich klopfen und „Kasupke, ich will meinen Taler haben!“ sagen. Geht nur nicht, weil nicht alle Donaldisten zusammen in Entenhausen wohnen.. Mit der selbstgebastelten Hypnotisierpistole habe ich es schon probiert. Nur leider erschien der Schuldner nicht… 😎

20.01.2023, 22:36:46

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Coolwater

@coolwater

Hart auf hart, das macht Spaß!

Das Leben ist Krampf! Mir macht das Spaß. Wie ist die Geschichte ausgegangen? Bist Du zum Rathauskellergeschoß getrabt und hast zähneknirschend gezahlt, oder hast Du's drauf ankommen lassen, daß ein Vollstreckungseinsatzkommando Deine Bude stürmt und die fuffzehn Kröten aus Dir rausprügelt?

21.01.2023, 00:34:18

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Beppo

@beppo

> Und mal ehrlich: welche Möglichkeiten gibt es, 24 Euro durchzusetzen? Gerichtliches Mahnverfahren? Lächerlich. Mir hat die GEZ mal einen Schuldeneintreiber geschickt. Und zwar wegen des Rundfunkbeitrags für den Zweitwohnsitz. (Den hat das BVerfG dann kurz danach als verfassungswidrig erkannt.) Er hat mich aber nicht angetroffen. War ja auch nur der Zweitwohnsitz, was der GEZ wohlbekannt war. Da ging es im Prinzip auch nur um ca. 55,08 €. Die Unkosten für den Gerichtsvollzieher musste natürlich ICH zahlen. Von der GEZ könnte der KdD noch einiges lernen.

21.01.2023, 07:58:44

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Coolwater

@coolwater

Von der GEZ könnte der KdD noch einiges lernen.

Kunststück. Die GEZ hat die Staatsmacht hinter sich. Wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur D.O.N.A.L.D.-Mitgliedschaft und D..O.N.A.L.D.-Mitgliedsbeitragsblechung für jeden Bürger gäbe, hätt' der Geizhals viel zu lachen. Früher, als die GEZ noch tatsächlich GEZ hieß und sie einem nachweisen mußte, daß man wirklich einen Glotzkasten besitzt, stand sie hilflos da. Leere Drohungen, Ammenmärchen von "Peilwagen". So ein Kerl hat mal vor der Tür meiner Bettelstudentenbude gestanden. Natürlich wild gedroht. Ich blieb kuhl. "Isch 'abe gar keinen Fernseher." Und tschüs. Im Nebenraum liefen die Simpsons. (Heute, wo ich Zwangsbeitrag zahle, habe ich tatsächlich keinen Fernseher, verdammte ausgleichende Ungerechtigkeit.)

21.01.2023, 10:31:44

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Lumpenleo

@lumpenleo

Wie ist die Geschichte ausgegangen?

Ich hab’s dann überwiesen und meistens das Radio ausgeschaltet, wenn ich mein Zimmer von außen abgeschlossen habe.

21.01.2023, 22:47:42

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