https://www.sueddeutsche.de/kultur/kippenberger-paris-bar-prozess-1.6105820 Und was ist mit Garé?
Miturhebende?
Coolwater
@coolwater
https://www.sueddeutsche.de/kultur/kippenberger-paris-bar-prozess-1.6105820
Nach der ersten Zeile Tormaut. Hier kann man sich umsonst reinschlängeln: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/urteil-zu-kippenbergers-paris-bar-maler-goetz-valien-ist-miturheber-19087375.html
08.08.2023, 12:50:06
Coolwater
@coolwater
In Deutschland gilt: Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das privatrechtliche Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des alleinigen Urhebers (§ 64 UrhG). Eine entsprechende Regelung gibt es in § 65 UrhG für mehrere Urheber. Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach Veröffentlichung (§ 66 UrhG). Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei. https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht\_(Deutschland) So glasklar wie einfach. Siebzig Jahre nachdem der Goethe oder der Grass abgelebt haben, darf jeder ihre Sachen nachdrucken. Ich fürcht', beim Barks ist es nicht ganz so einfach. Der Barks hat ja "anonym" veröffentlicht. Später sollte er weltberühmt werden. Aber er war bei Veröffentlich wiederum nicht selbtherrlicher Künstler, sondern "nur" freier Mitarbeiter des Verlags Western Publishing, der wiederum Lizenznehmer der Walt Disney Company war, die die Rechte an den "Figuren" hielt, hält und wohl noch eine Weile lang halten wird. Der Barks hat praktisch "im Auftrag" mit "Disney-Figuren" gefertigt und sämtliche Rechte an "seinen" Werken mit Veröffentlichung oder Vergütung abgetreten, verloren oder von vornherein nie gehalten. Eine theoretische Frage (theoretisch drum, weil ich glaube, diese Frage spielt zu Lebzeiten von irgendwem hier nicht wirklich eine Rolle): Ab wann darf jeder die Barkswerke nachdrucken, wie er lustig ist? Was ist der Zeitpunkt, bei dem man ansetzt? Barksens Tod? Walt Disneys Tod? Der Veröffentlichungszeitpunkt in Amerika? In Deutschland? Ich vermute, es ist bei den Barkssachen eher der Veröffentlichungszeitpunkt als das Ablebensjahr Barksens oder gar Disneys. Für die deutschen Fassungen mit Fuchstext würd' dann wohl noch mal eine Extrawuscht gebraten (Veröffentlichungsjahr in Deutschland?).
08.08.2023, 13:26:02
Beppo OP
@beppo
"Die für das Urheber- und Designrecht zuständige 42. Zivilkammer hat entschieden, dass der Maler Götz Valien neben Martin Kippenberger als Miturheber der Gemälde "Paris Bar Version 1" und "Paris Bar Version 2" zu gelten hat und daher als solcher namentlich zu nennen ist." Um Kohle, Kies oder Keschkesch ging es hier erst einmal noch nicht. Nur um die namentliche Nennung von Götz Valien als Miturheber. "Ein Jahr später, 1992, griff Kippenberger dann nach exakt zehn Jahren auf seine eigene "Lieber Maler, male mir"-Idee zurück und beauftragte die Reinickendorfer Werbefirma damit, diesmal die gesamte Ausstellungswand samt der davorstehenden Tische abzumalen. Dieser Auftrag wurde dort einem jungen, aus Österreich zugezogenen Maler mit dem Namen Götz Valien übertragen, der dafür mit 1000 DM entlohnt wurde." Der Götz Valien hat doch eine ganz ähnliche Rolle bei Martin Kippenberger gespielt wie Garé bei Carl. Von daher müsste Ehapa bei entsprechenden Nachdrucken doch auch immer Garé und Carl nennen.
08.08.2023, 13:59:04
Coolwater
@coolwater
Von daher müsste Ehapa bei entsprechenden Nachdrucken doch auch immer Garé und Carl nennen.
Müssen sie? Wo kein Kläger, da kein Richter, und wo kein Richter, da kein Henker. Solange kein Garéerbe schreit, machen sie gar nix. Und wie gesagt: Der Barks hatte nie die Rechte an seinem Werk. Über jedem Bericht steht drüber: "Walt Disney's". Denen gehört's, ob's einem gefällt oder nicht. Vielleicht müßten sie nicht mal den Barks Carl als Urheber nennen. Klar, heut tun sie's gewöhnlich, aber wahrscheinlich müßten sie's nicht. Der Garéanteil ist eh schwer zu bestimmen. Die Letterei hat sie gemacht. Fällt bei deutschen Veröffentlichungen aus. Dann hat sie "Hintergründe" getuscht. Aber welche? Bei der Ferienfahrt wissen wir's, weil die Barkse selber gesagt haben, sie war's. Aber sonst können wir den Garéanteil nur vermuten, ahnen, unterstellen. Im Fratzenbuch meinte einer mal, das Entenhausener Münster in der Gesamtansicht zeige einen eigentümlichen "artistry style", das habe bestimmt die Garé getuscht. Kann sein, aber sicher wissen werden wir's nie.
08.08.2023, 15:48:43
Theodora Tuschel
@theodora_tuschel
Das Recht auf Namensnennung ist in § 13 UrhG geregelt: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das gilt für Deutschland. Was in den USA gilt, weiß ich nicht. Das Problem hat Coolwater benannt. Wir kennen die Arbeitsverträge von Barks nicht, auch nicht den Arbeitsvertrag von Erika Fuchs mit Ehapa. Aber es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermuten, dass beide ihre Rechte mit einmaliger Honorarzahlung für eine Story (Barks) bzw. mit ihrem Angestelltenvertrag (Fuchs) an ihre Arbeitgeber abgetreten haben. Erika Fuchs dürfte sich zumindest am Anfang gar nicht bewusst gewesen sein, dass sie dabei war, ein urheberrechtswirksames Werk zu schaffen. In Deutschland war es in den 1950er und noch 1960er Jahren durchaus üblich, Übersetzer:innen nicht zu nennen. Erika Fuchs ist in der MM immerhin als "Chefredakteurin" genannt. Bei Barks hat möglicherweise im Vertrag gestanden, dass er auf die Nennung seines Namens als Urheber verzichtet. Das würde jedenfalls zur Disney-Politik passen. Ein bisschen Mit-Pinselei seitens der Ehefrau wird sowohl Barks als auch Western (wenn die das überhaupt wussten, eher unwahrscheinlich) lediglich als ganz normale eheliche Unterstützung eingestuft haben, nicht der Rede wert. Da im Nachhinein Garés Anteil unmöglich festzustellen ist und auch, weil er vermutlich nur wenige Prozent am Barks-Gesamtwerk umfasst, dürfte hier weder das Urheberrecht greifen noch das damit verbundene Recht auf Namensnennung. Aber das sind natürlich nur Spekulationen. Und vielleicht ist im amerikanischen Urheberrecht ohnehin alles anders.
08.08.2023, 17:04:13
Coolwater
@coolwater
Wir kennen die Arbeitsverträge von Barks nicht ...
Nicht gibt's nicht: https://www.cbarks.dk/thecontract.htm und https://www.cbarks.dk/thecontractextra.htm Am Ende der ersten und Anfang der zweiten Seite des Vertrags steht's: Barks kriegt für die Berichterei Kohle, dafür tritt er "alle Rechte jeder Art und Natur" an den Berichten an Western ab. Barks hat auch sauber Buch geführt über die Kohle, die er eingefahren hat: https://www.cbarks.dk/thepayments.htm
08.08.2023, 18:06:43
Theodora Tuschel
@theodora_tuschel
Kompliment, Cornelius C.! Sehr gute Recherche. Und auch: Genau so habe ich es mir gedacht.
08.08.2023, 19:27:42
Du musst angemeldet sein, um hier posten zu können.