Bei der Diskussion vergesst Ihr, dass der Minimal-Verein "DGzFenD" dann der Herausgeber des "Der Donaldist" und der MifüMi, der Betreiber der Webseite und der Veranstalter aller Veranstaltungen sein müsste. Dafür braucht die "DGzFenD" Geld. So ungefähr das, was die D.O.N.A.L.D. jetzt auch schon jährlich benötigt. Woher soll das Geld für die "DGzFenD" kommen? Vermutlich von Mitgliedern, die dafür vermutlich 24 EUR im Jahr zahlen sollen und die aber von der "DGzFenD" erst mühsam neu angeworben werden müssen. Einfach so die D.O.N.A.L.D.-Mitglieder in einen komplett neuen "DGzFenD" zu überführen ist nicht. Während die "DGzFenD" aber noch kein/wenig Geld hat, müsste die D.O.N.A.L.D. schon ent-finanziert werden. Verzeihung, dies ist eine Schnapsidee. Der derzeitige Status ist, dass sich die D.O.N.A.L.D. als bereits bestehender Verein in das Vereinregister als "e.V." eintragen lassen will. Hier gibt es keinen Übergang, keine Unsicherheit, die Mitglieder der D.O.N.A.L.D. bleiben Mitglieder der D.O.N.A.L.D., weil sich die D.O.N.A.L.D. als Verein in seiner Gesamtheit eben nicht ändert.
Eine einfache Vereinnahmung von D.O.N.A.L.D Mitgliedern ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist sicherlich im diesseitigen Rechtssystem nicht zulässig. Es wird also jedes jetzige Mitglied seinen Über- und Eintritt in den e.V. ausdrücklich erklären müssen. Auch die Übertragung des Vereinsvermögens des n.e.V auf den e.V. ist wohl kaum mit einem (Enten-)Federstrich erledigt. In diesem Zusammenhang habe ich mir die letzte Beitragsrechnung angesehen und festgestellt, dass da als Kontoinhaber D.O.N.A.L.D. genannt wird. Das kann aber nach geltendem Recht (siehe Abgabenordnung) eigentlich nicht sein, da das keine juristische Person (weil eben kein e.V.) ist und diese Organisation somit keine Rechtsgeschäfte (wie bspw. eine Kontoeröffnung) abschließen kann. Das Konto muß also wohl derjenigen natürlichen Person (und damit deren Privatvermögen) zugeordnet werden, die es irgendwann einmal eröffnet hat. Natürlich soll der Minimal-Verein der Herausgeber und Träger anderer gefahrgeneigter Handlungen, wie der Abschluß von Mietverträgen, sein. Dazu soll er ja gerade gegründet werden. Das ist der ganze juristisch formale Part. Für die D.O.N.A.L.D. muß deswegen innerhalb des für den e.V. juristisch notwendigen Rahmens eine Spielwiese (ok, über den Begriff Spielwiese kann man diskutieren) gestaltet werden, die mit all ihren Beschlüssen und Tätigkeiten die Satzung des e.V. nicht tangiert und damit keinerlei Anpassungen im Vereinsregister nach sich zieht. Keine einfache Aufgabe für (echte) Juristen.