In der Satzung von D.O.N.A.L.D. e.V. steht nicht viel über die Wahl des Vorstands. Das Bürgerliche Gesetzbuch würde da durchaus einige Freiheiten erlauben. Diese müssten aber in der Satzung verankert sein. Satzungsänderungen beschließt die MV. Änderungsvorschläge müssen aber bereits bei der Einberufung einer MV inhaltlich angekündigt werden. Der Vorstand von D.O.N.A.L.D. e.V. besteht nur aus der Präsidente (Einfach- oder Mehrfachgestirn). Zur Zeit gibt es nur eine Präsidente, die unter der Bezeichnung Präsiderpel auftritt. Der gegenwärtige Präsiderpel ist damit automatisch Wahlleiter bei der Vorstandswahl. Ein neuer Vorstand ist erst gewählt, wenn er/sie/es "die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder" erreicht. Der "anwesenden Mitglieder", nicht "der Abstimmenden". https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Einfache\_Mehrheit Eine "einfache Mehrheit" ist etwas anderes als eine "relative Mehrheit". Der Wahlleiter muss sich also einen Überblick darüber verschaffen, welche der anwesenden Personen Mitglieder sind, soweit er sie nicht persönlich kennt. Für die Ausgabe von Lichtbildausweisen ist es vermutlich schon zu spät. Gegebenenfalls sind weitere Wahlgänge durchzuführen. Eine Stichwahl ist nicht zulässig, wenn sie nicht in der Satzung verankert ist (momentan also nicht). Der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt keine konstitutive Wirkung zu.
Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Beppo OP
@beppo
> Verfolgst Du eigentlich ein bestimmtes Ziel? Ja. Nachhilfeunterricht nur für Leute, die sich mit Juristenlatein nicht so auskennen. Ich habe den Verdacht, dass ihr in Königskrachdorf die Juristerei eher zauberlehrlingsmäßig betrieben habt.
20.02.2019, 08:29:17
paTrick
@patrick
Was Du da tust, sehe ich durchaus. Mir erschliesst sich nach wie vor dein eigentliches Ziel nicht. Mich beschleicht das Gefühl, dass es der Daseinszweck aller vieler Juristen ist, nämlich Streit um seiner selbst willen zu provozieren. Irgendeine Verbesserung kann ich in Deinen juristischen Belehrungen jedenfalls nicht finden.
20.02.2019, 08:41:59
Ostsibirischer Korjakenknacker
@ostsibirischer_korjakenknacker
Also, ich hatte das interpretiert als "Jetzt haben wir den Vereinsmist, den ich nicht wollte, am Hals, jetzt macht das gleich ordentlich" ...
20.02.2019, 08:45:20
Beppo OP
@beppo
> Also, ich hatte das interpretiert als "Jetzt haben wir den Vereinsmist, den ich nicht wollte, am Hals, jetzt macht das gleich ordentlich" ... Ich habe das eher biblisch gemeint, was dem Korjakenknacker sicher gefallen wird: Wer das Schwert nimmt, der soll durchs Schwert umkommen.
20.02.2019, 09:02:18
paTrick
@patrick
Es ist nur dann Vereinsmist, wenn man welchen daraus macht. Was geschieht, wenn Vorschriften in den Vordergrund geraten, haben wir am letzten Kongress erlebt (Fehlender Saalschmuck, Kasernenton, Ausladungen). Was will Beppo erreichen? Dass wir auf der MV mit dem BGB in der Hand über die Geschäftsordnung streiten, damit er hinterher sagen kann, er hätte es ja schon vorher gewusst? Wir können unsere MVs im Wesentlichen so durchführen wie schon immer, und das habe ich auch vor.
20.02.2019, 09:06:45
paTrick
@patrick
"Wer das Schwert nimmt, der soll durchs Schwert umkommen." Deine Motivation wird immer obskurer: Willst Du die D.O.N.A.L.D. demnach umkommen lassen?
20.02.2019, 09:12:12
Der Sumpfgnom
@der_sumpfgnom
Wir können unsere MVs im Wesentlichen so durchführen wie schon immer, und das habe ich auch vor.
So ist es. In der Zeit vor dem e.V. waren wir auch schon ein Verein, nur halt ein nicht eingetragener. Aber auch für diesen gelten die Regelungen, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Und - hat das damals jemanden gekümmert? Nein! Das ist unser Verein, da können wir machen, was wir wollen.
20.02.2019, 09:54:32
Ostsibirischer Korjakenknacker
@ostsibirischer_korjakenknacker
Das ist unser Verein, da können wir machen, was wir wollen.
Na, das hoffen wir doch sehr 😃 Beppo versucht gerade das Prinzip der Homöopathie umzukehren: Statt Wirksamkeit durch höchste Verdünnung eben Wirksamkeit durch maximale Konzentration *GGG*
20.02.2019, 10:58:05
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