Hier die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Satzung". In den MifüMi sind noch weitere Informationen zu den Stellen der Satzung, die sich seit 1977 bereits verändert haben. Diese Informationen sind beim Herauskopieren des Textes aus dem PDF verlorengegangen und können in den MifüMi eingesehen werden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei der großen Programmtagung in Rauischholzhausen am 23.02.2013 hat sich eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung der Satzung befasst. Herausgekommen ist eine verschlankte und aktualisierte Version. Ziel der Arbeit war, der D.O.N.A.L.D. einen Funktionsrahmen zu geben, ohne zu viele Details festzulegen. Der Geist der alten Satzung blieb dabei völlig unangetastet. Der Inhalt wurde neu geordnet, Redundanzen wurden entfernt. Nicht mehr aktuelle Verweise, etwa auf das Duck-Museum Storch, wurden gestrichen, dafür wurden wenige Begriffe (das donaldische Jahr, die donaldistische Bibliothek) neu aufgenommen. Nachdem die Satzung in den bisherigen 36 Jahren mehr oder weniger öffentlich immer wieder überarbeitet wurde, legen wir hier den Entwurf einer sorgfältigen Neugestaltung vor. Möge der Baseler Kongress ihn wohlwollend verabschieden. Kommentare und Anregungen nehmen wir gerne auch schon vor Basel entgegen (g.seitz (at) staff (dot) uni-marburg (dot) de). Die Satzung der D.O.N.A.L.D. Aktuell gültige Fassung: nach www.donald.org und dem Kalender 2008 / 2009 § 1 Organisationsziel 1. Ziel der Organisation ist die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes. Hymne der Organisation ist das bekann te Lied „Der rührselige Cowboy“. § 2 Organisationsform 1. Mitglied kann jeder werden, der glaubhaft versichern kann, dass er sich den Grundlagen der Satzung unterwerfen wird, der auf dem Boden der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung (FDGO) steht und der als unbescholten im donaldistischen Sinne gilt. Der Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte sowie der bürgerlichen Ehrenrechte ist nicht erforderlich. 2. Die Organisation ist nach dem Prinzip des donaldistischen Zentralismus aufgebaut, d.h. alle Würdenträger sind weisungsgebunden. 3. Die jährlich stattfindenden ordentliche Mitgliederversammlung (MV) wählt die Würdenträger und bringt bei Linienstreitigkeiten Abweichler auf die donaldistische Linie zurück. 4. Sofern die Würdenträger nicht von der MV gewählt werden, ernennen sie sich selbst oder werden von einzelnen Mitgliedern gekürt. 5. An der Spitze der Organisation steht die Präsidente. Ist sie männlichen Geschlechts, so ist die Bezeichnung „Präsiderpel“ statthaft. Sie ist zuständig für die Wahrung der Organisationsehre, Einberufung und Leitung von Mitgliederversammlungen, Koordination der Ausschüsse und die Repräsentation. 6. Ihr folgt der Zeremonienmeister. Er vertritt die Präsidente und geht ihr zur Hand. Besondere Aufgaben siehe § 6. 7. Der Kassenwart lenkt die finanziellen Geschicke der Organisation und untersteht der Präsidente. Zack! 8. Auf Antrag von mindestens zehn Mitgliedern wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. 9. Präsidente, Zeremonienmeister und Kassenwart legen auf jeder MV Rechenschaft ab. 10. Die MV setzt die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages fest. Er wird zur Verwirklichung der in den §§ 3-6 spezifizierten Aktivi täten sowie für Verwaltungsarbeiten verwandt. 11. Wer gegen den Donaldismus, die Satzung und alle anderen heiligen Grundwerte verstößt, kann ausgeschlossen werden. 12. Wer gegen das allerheiligste Prinzip des nichtkommerzialistischen, lauteren Donaldismus verstößt, wird ausgeschlossen. 13. Wer sich selbst zum Würdenträger dergestalt ernennt, dass die Gefahr eines Schismas entsteht, wird ausgeschlossen. 14. Die MV ist beschlussfähig. (Kürzung). 15. Die MV kann alles mögliche außer Satzungsänderungen beschließen. Satzungsänderungen im Sinne des vorstehenden Satzes sind solche, die den Geist der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung (FDGO) verraten. Beschlüsse werden durch einfache Mehr heit der Mitglieder gefasst. § 3 BafdoKug 1. Es wird ein Beschaffungsausschuss für donaldistisches Kulturgut (BafdoKug) gewählt, dessen donaldistische Ehrenpflicht es ist, durch Zeitungsannoncen etc. donaldistische Reliquien, insbesondere alte Micky-Maus-Hefte, zu beschaffen, ggf. zu kaufen. 2. Der BafdoKug besteht aus drei besonders ehrenwerten und extrem charakterfesten Mitgliedern der Organisation. 3. Das Duck-Museum Storch verwaltet das nationale Zentralarchiv bis auf weiteres. Dieses wird mit den beschafften Reliquien vervoll ständigt. Anmerkung: Das Duck-Museum Storch ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. 4. Alle weitere Reliquien werden nach dem Prinzip des nichtkommerzialistischen Donaldismus an interessierte Mitglieder vergeben. 5. Die besonderen Beschaffungs- und Verteilungsmodalitäten werden in einer von den drei Trägern des BafdoKug zu erstellneden Ver waltungsverordnung zur reibungslosen Durchführung des BafdoKug (VerwVOreibglBurchfgdBafdoKug) geregelt. § 4 Zentralorgan 1. DER DONALDIST (DD) ist das Zentralorgan der D.O.N.A.L.D.! 2. Herausgeber des DD sind die Redaktionen (Aachen, Berlin, Achim/Bremen/Oldenburg, Hamburg, Hessen) in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart des DD. Zack! § 5 Duck-Forschung 1. Die Duck-Forschung ist eines der Hauptziele der Organisation. 2. Jedes Mitglied ist aufgerufen, Duck-Forschung nach den Grundlagen des wissenschaftlichen Donaldismus-Barksismus zu betreiben und geeignete Arbeiten dem DD zur Veröffentlichung zu übergeben. 3. Die Organisation ist bestrebt, den Donaldismus im Bildungswesen zu verankern. § 6 Organisationsleben 1. Es finden Zeremonien unbegrenzten Ausmaßes statt. Die Ausrichtung derselben obliegt dem Zeremonienmeister. 2. Es wird ein Ordensverleihungsausschuss (OVA) gebildet, der Orden an verdiente Donaldisten zu verleihen hat. Die Orden werden nach Gewicht verliehen oder händeweise verteilt. 3. Dem OVA steht der Entenhausener Bürgermeister vor. Bei Abwesenheit vertritt ihn ein Mitglied des OVA. 4. Es wird ein Ehrenmitgliedsauschuss ernannt, der Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten ernennt. 5. Carl Barks ist Vorsitzender des EMA. 6. Es sind weitere Ausschüsse zu bilden. 7. Abgewirtschaftete Präsidenten haben im Falle ihres Abwirtschaftens Schwarze Suppe oder Pastinakenpudding (Pastinaca sativa; Hirschmöhre) zu verspeisen. 8. Zur fachgerechten Rechtsverdrehung wird ein Justizrat ernannt. Dieser darf sich zur besseren Durchsetzung der donaldistischen Dogmen mit ehrfurchtsgebietenden Namen Entenhausener Jurisprudentien schmücken, wahlweise !? 9. Es werden Schnellstrafen zur Durchsetzung donaldistischer Zielvorstellungen verhängt. Näheres regeln regionale Durchfführungsbestimmungen (ReDuBes). Zusätze zur Satzung der D.O.N.A.L.D.: Zus. 1: Ein Kommerzialist ist, wer daran interessiert ist, dass die Preise für Donaldistisches Kulturgut (DoKug) steigen! Die Satzung der D.O.N.A.L.D. ENTWURF vom 23. Februar 2013 § 1 Die D.O.N.A.L.D. 1. Die Organisation führt den Namen „Deutsche Organisation der nichtkommerziellen Anhänger des lauteren Donaldismus (D.O.N.A.L.D.).“ 2. Ziele der Organisation sind die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes sowie die Erforschung des Entenhausener Universums. 3. Hymne der Organisation ist das bekannte Lied „Der rührselige Cowboy“. 4. Das donaldische Jahr beginnt am 1. April und endet am darauf folgenden 31. März. § 2 Organisationsform 1. Mitglied kann jeder werden, der glaubhaft versichern kann, dass er sich den Grundlagen der Satzung unterwerfen wird, und der auf dem Boden der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung (FDGO) steht. Der Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte sowie der bürgerlichen Ehrenrechte ist nicht erforderlich. 2. Die Organisation ist nach dem Prinzip des donaldistischen Zentralismus aufgebaut, d.h. alle Würdenträger sind weisungsgebunden. Würdenträger sind insbesondere die Präsidente (PdD), der Zeremonienmeister (ZdD) und der Kassenwart (KdD). 3. Die Würdenträger und die Mitglieder der Ausschüsse werden auf dem jährlich stattfindende Kongress von den Mitgliedern der D.O.N.A.L.D. (MdD’s) gewählt. 4. Der Kongress bringt bei Linienstreitigkeiten Abweichler auf die donaldistische Linie zurück. 5. Der Kongress setzt die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages fest. Wer gegen den Donaldismus, die Satzung oder andere heilige Grundwerte verstößt, kann ausgeschlossen werden. 6. Der Kongress kann mit einfacher Mehrheit den Ausschluss von Mitgliedern beschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere Kommerzialismus und Verstöße gegen die FDGO. 7. Wer sich selbst zum Würdenträger dergestalt ernennt, dass die Gefahr eines Schismas entsteht, wird ausgeschlossen. 8. Schnellstrafen sind möglich. 9. Der Kongress kann alles Mögliche außer Satzungsänderungen beschließen. Satzungsänderungen im Sinne des vorstehenden Satzes sind solche, die den Geist der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung verraten. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der Mitglieder gefasst. § 3 Würdenträger 1. An der Spitze der D.O.N.A.L.D. steht die Präsidente. Die Bezeichnung „Präsiderpel“ ist statthaft. Sie ist zuständig für die Wahrung der Organisationsehre und die Vertretung der D.O.N.A.L.D. nach außen. 2. Ihr folgt der Zeremonienmeister. Er vertritt die Präsidente. Ihm obliegt die Ausrichtung von Zeremonien unbegrenzten Ausmaßes. 3. Der Kassenwart lenkt die finanziellen Geschicke der Organisation. 4. Präsidente, Zeremonienmeister und Kassenwart legen auf jedem Kongress Rechenschaft ab. 5. Die Präsidente untersteht den Weisungen des Kongresses. ZdD und KdD unterstehen der Präsidente. Zack! 6. Die Amtszeit der Präsidente endet, wenn der Kongress das Abwirtschaften der Präsidente festgestellt hat. In diesem Fall hat die scheidende Präsidente Pastinakenpudding oder Schwarze Suppe zu verzehren. 7. Die Amtszeit von Zeremonienmeister und Kassenwart ist die Zeit zwischen zwei Kongressen. 8. Wiederwahl der Würdenträger ist möglich. § 4 Ausschüsse 1. Ein Beschaffungsausschuss für donaldistisches Kulturgut (BafdoKug) wird gebildet. Er beschafft donaldistisches Kulturgut (DoKug), das zur Durchsetzung der Organisationsziele eingesetzt wird. 2. Der BafdoKug besteht aus drei besonders ehrenwerten und extrem charakterfesten Mitgliedern der Organisation. 3. Ein Ordensverleihungsausschuss (OVA) wird gebildet, der Orden an verdiente Donaldisten zu verleihen hat. Die Orden werden nach Gewicht verliehen oder händeweise verteilt. 4. Es wird ein Ehrenmitgliedsauschuss (EMA) gebildet, der Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten ernennt. 5. Zur Überwachung des satzungskonformen Verhaltens der Mitglieder wird ein Rechtsbeirat gebildet. Ihm steht der Justizrat der D.O.N.A.L.D. (JdD) vor. 6. Mitglieder können jederzeit weitere Ämter und Gremien schaffen und besetzen. § 5 Forschung 1. Die Erforschung des Entenhausener Universums ist eines der Hauptziele der Organisation. 2. Jeder ist aufgerufen, Forschung nach den Grundlagen des wissenschaftlichen Donaldismus zu betreiben. Schwerpunkt der Forschung sind die Berichte von Carl Barks mit den Texten von Dr. Erika Fuchs. 3. Die D.O.N.A.L.D. ist bestrebt, den Donaldismus im Bildungswesen zu verankern. § 6 Publikationen 1. Zur Kommunikation innerhalb der D.O.N.A.L.D. und zur Publikation der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse dienen die Periodika „Mitteilungen für Mitglieder“ (MifüMi) und „Der Donaldist“ (DD). 2. Die donaldistische Bibliothek sammelt und verwaltet Publikationen der D.O.N.A.L.D. sowie die donaldistische Primär- und Sekundärliteratur.