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Deutsche Organisation nichtkommerzieller Anhänger des lauteren Donaldismus

Gangolf Seitz:

Das donaldische Quiz 142

"Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein."
Konrad Adenauer (1876-1967)

Wo Menschen in Gemeinschaft leben, wird sich das Bedürfnis entwickeln, gewisse Regeln des Zusammenseins zu definieren. Zuweilen bilden sich diese Lebensregeln eher unverbindlich, wie Aphorismen („Jung geübt, alt getan!“), zuweilen werden sie auch apodiktisch formuliert von Gottheiten den Menschen übergeben („Du sollst nicht stehlen“). Lebensgemeinschaften, die im Einklang mit der Natur leben, haben es oft nicht nötig, die Regeln ihres Miteinanders zu kodifizieren. Sie wissen einfach, dass ihnen das Land gehört, in dem sie leben. Im seltenen Falle von Streitigkeiten wird eine Instanz befragt, deren Entscheidung zwar einer gewissen Zufälligkeit unterliegt, aber von allen Beteiligten akzeptiert wird: das Stör-Orakel. Schon hier wird deutlich, wie wenig voraussagbar die Entscheidungen eines Rechtsinstanz ausfallen können.

Wo Gemeinschaften in komplizierteren Verbünden miteinander leben, wird der Verlass auf mündlich tradiertes Recht schwinden; stattdessen entwickelt sich das kodifizierte Recht. Ob damit ein Qualitätssprung verbunden ist, mag dahingestellt bleiben. So verspricht der von Pippin dem Pickligen im Jahre 807 erlassene Codex raptus nur das, was dem tapferen Volk der Zwergindianer ohnehin klar war: Land gehört dem, der es in Besitz nimmt. Die Ellbogengesellschaft, die hier postuliert wird, findet sich auch zweihundert Jahre später in der Magna Charta libertatum wieder, die den englischen Baronen weit reichende Freiheiten gewährte. Wer ein Gesetz erlässt, möchte gern selbst davon profitieren. Jeder Lobbyist trachtet danach, dass die Gesetzgebung seinen Interessen dienlich sei; das Interesse der anderen geht ihm peripher. Das „Streben nach Glück“, nämlich dem individuellen, findet sich sogar in Staatverfassungen wieder. Griffig formuliert der Volksmund: "Jeder ist seines Glückes Schmied" und gibt damit demjenigen selbst die Schuld, der es nicht geschafft hat, unter Einsatz aller Mittel sein Leben gefällig einzurichten. Nur kluge Gesellschaften schaffen es, Spielregeln einzurichten, die solchem Streben nach Wohlstand einzelner Bürger Grenzen setzen. Ob Entenhausen dazu gehört, sei dahin gestellt. Was wir von Entenhausen wissen, lässt indes daran zweifeln.

Die höchste juristische Instanz der Zwergindianer, nämlich die Befragung eines Orakels, wird in Entenhausen unter die strafbaren Taten gerechnet: Amtsrichter Dr. Euler verurteilt den Angeklagten Duck zur Zahlung von 50 Talern wegen Benutzung eines Geldstückes statt des gesunden Menschenverstandes. Und wer vor ein Entenhausener Schnellgericht geführt wird, wird sogar für Taten bestraft, die sich mit Worten gar nicht schildern lassen.

So bestätigt die oberflächliche Betrachtung des Entenhausener Rechtssystems einen Sachverhalt, der auch hierzulande nicht unbekannt ist: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wenn man bedenkt, wie oft auf den Entenhausener Weltmeeren Schiffe untergehen, kann man eine gewisse Vorstellung davon entwickeln, welche Chancen sich demjenigen bieten, der ein Entenhausener Gericht anruft oder vor ein solches geführt wird.

Diese Unsicherheit ist gewollt. So wie die englischen Barone ein Gesetz durchdrückten, das ihnen weit reichende Privilegien gewährte, so schaffen es die Juristen in den gesetzgebenden Kammern der Parlamente immer wieder, Gesetze zu erlassen, die dem breiten Volk unverständlich bleiben und nur eines garantieren: Unsicherheit vor Gericht. Damit ist die Basis gegeben für den kontinuierlichen Bestand eines Berufes, der dem Bürger in Rechtssachen zur Seite steht: der Rechtsanwalt. Schon in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen findet der Rechtsanwalt reiche Betätigungsmöglichkeit, oft bereits im vorgerichtlichen Bereich. Wer besonnen ist, zahlt nie ohne Konsultation seines Rechtsanwalts. Schon bei Streitigkeiten unter nahen Verwandten wird mit dem Rechtsanwalt gedroht, auch wenn das Streitobjekt nur ein Säckchen Glasperlen ist. Erst recht sind Anwälte gefragt, wenn es um die Übertragung von Vermögenswerten geht. Gleich fünf dieser Herren sind im Einsatz, obwohl nur eine sehr übersichtliche Erbschaft in Gestalt eines kleinen Rubins abgewickelt werden soll. Das lässt darauf schließen, dass dieser Berufsstand eine Gebührenordnung durchdrücken konnte, die großzügige Liquidationen gestattet.

Da wundert es nicht, das sich auch der Mann, dem unser Interesse heute gelten soll, im Gestrüpp der allgemeinen Rechtsunsicherheit komfortabel eingerichtet hatte. Seine Kanzlei hatte er um ein Notariat erweitert, sodass er mit der Beurkundung von Geschäften, Erbschaften und Schenkungen eine solide finanzielle Basis hatte. Dies umso mehr, als der reichste Mann der Welt zu seinen Klienten gehörte, der außer Erdnüssen zu Weihnachten nichts ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts abgab. Es mag den Geldmagnaten gewurmt haben, dass eine über den besagten Notar abgewickelte Schenkung sich für ihn als nachteilig herausstellte. Das Bestreben des Multimilliardärs, seine Geschäfte heimlich, still und leise an einem entlegenen Ort abzuwickeln, wurde leider durch die von besagtem Notar abgewickelte Schenkung unterminiert. Den Notar wird’s nicht gestört haben. Seine Gebührennote orientierte sich schließlich an dem Wert der beiden verschenkten Objekte.

Wer war's ?


Es war Notar Norbert Nixdorf aus "Segelregatta in die Südsee" (MOC 41/1941, TGDD 87).

Elf richtige Einsendungen erreichten die Briefkästen des Quizmasters, sogar aus der Schweiz und Großbritannien. Vielen Dank auch für die Ernennung zum "Größten Dampfplauderer aller Zeiten" mit entsprechender Urkunde. Das heutige Quiz ist deshalb zur Abwechslung besonders schnörkellos geraten.

Das Quiz muss latente kirchenbezogene Assoziationen ausgelöst haben; gleich zwei Postkarten zeigen berühmte gotische Kathedralen, nämlich den Kölner Dom und das Straßburger Münster. Der Preis geht aber nach Münster (auch dort ein gotischer Dom) an Wolfgang F. Er erhält, passend zur dunklen Jahreszeit, eine Kerze in Entengestalt.